Onlineantrag Personenstandsurkunden

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Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

  • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
  • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
  • Ort und Tag ihrer Geburt,
  • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
     

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Personenstandsregister werden seit 1874 geführt.

Das Standesamt stellt Sterbeurkunden aus und zwar für alle Sterbefälle, die sich ereigenet haben

  • in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland
  • in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
  • im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden.

Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch Sterbeurkunden aus den Sterberegistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus.
Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird. Dies trifft für Einträge ab 2009 zu, für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall.
Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Potsdam, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann.

Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.

Auf Wunsch kann die Urkunde auch als mehrsprachige Urkunde ausgestellt werden (deutsch, englisch, französisch, spanisch, griechisch, italienisch, niederländisch, portugiesisch, türkisch, slowenisch, polnisch, litauisch, estnisch, rumänisch, bulgarisch).


Sterbeurkunde

Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

BITTE BEACHTEN SIE:

Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Mo

09:00 – 12:00 Uhr

Di

09:00 – 18:00 Uhr

Mi

09:00 – 12:00 Uhr

Do

09:00 – 16:00 Uhr

Fr

geschlossen



standesamt@rathaus.potsdam.de

neugeborene@rathaus.potsdam.de

urkundenstelle@rathaus.potsdam.de

sterbefaelle@rathaus.potsdam.de

staatsangehoerigkeitsbehoerde@rathaus.potsdam.de

namensaenderungsbehoerde@rathaus.potsdam.de

auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2891735
Telefon
0331 2891112

Häufig gestellte Fragen

  • Sterbeurkunde Ausstellung
  • Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
  • Todesfall muss für Ausstellung bereits im Sterberegister eingetragen sein
  • Person muss für Antragsstellung mindestens 16 Jahre alt sein. 
  • Sterbeurkunde umfasst folgende Daten der verstorbenen Person: 
    • die Vornamen und der Familienname, 
    • Geburtsname,
    • Ort und Tag seiner Geburt,
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
  • Sterbeurkunde beispielsweise teilweise wichtig für
    • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung)
    • die Nachlassabwicklung
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen
  • Erforderliche Unterlagen: 
    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
  • zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Anträge auf Ausstellung von Sterbeurkunden können nur per E-Mail, Post oder Telefax gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses bei.

Die Urkunden werden zusammen mit einem Gebührenbescheid ausschließlich per Post versendet. Bitte übersenden Sie kein Bargeld! Eine persönliche Vorsprache im Standesamt zur Abholung der Urkunde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.



Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Sterbeurkunde Ausstellung in Brandenburg
Sterbeurkunde Ausstellung in Brandenburg
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Sterbeurkunde (IES:Potsdam) in Potsdam


Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.


  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass
       
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)

Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

  • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
  • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
  • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
  • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

  • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
  • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt .

Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.



  • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
     

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.



  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.


Personenstandsurkunde / beglaubigte Abschrift - Antrag
FormularDokLink

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