Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Hinweis:
Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet sind auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die flächendeckende Versorgung unseres Landes mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist ein wichtiger Impuls für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand in Brandenburg. Neben der Steigerung der Produktivität und der Leistungsfähigkeit von Unternehmen erhöht ein breitbandiger Internetzugang die Lebensqualität. Deshalb treibt die Landesregierung den Ausbau der Breitband-Infrastruktur mit Nachdruck voran. Nach ersten Zielsetzungen sollte in ganz Brandenburg eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens Zwei Megabit/Sekunde (Mbit/s) gewährleistet werden.

Die Brandenburgische Breitbandstrategie setzte darauf, dass durch Wettbewerb und durch eine Technologie- und Anbietervielfalt dieses Ziel erreicht werden kann. Zudem müssen Bund, Land, Kommunen und die Wirtschaft an der Umsetzung mitwirken.

Mittlerweile sind die Anforderungen an eine breitbandige Internetverbindung weit höher. Der Bund hat sich das Ziel gesetzt, bis 2018 75 % der Haushalte mit wenigstens 50 Mbit/s zu versorgen. Diese Vorgaben hat auch das Land Brandenburg übernommen und ein Gutachten in Auftrag gegeben um zu prüfen, inwieweit das Land mit einer möglichst flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur ausgebaut werden könnte. Die Ergebnisse des Gutachten bestätigten, dass unter bestimmten Umständen ein solcher Ausbau möglich wäre. Seit 2013 wird das Konzept zur Errichtung einer möglichst flächendeckenden Glasfaservernetzung umgesetzt.


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Häufig gestellte Fragen

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Sondernutzung von Straßen Zustimmung
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
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Sondernutzung von Straßen Zustimmung in Brandenburg

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
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Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Hier erfahren Sie weiteres.



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