Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Herr Lehmann
Sonstiges: Potsdam-Süd, Babelsberg
Herr Bels
Sonstiges: Ortsteile Potsdam Nord, Golm, Eiche
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
14469 Potsdam
Mo
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi
geschlossen
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr
09:00 – 12:00 Uhr
SondernutzungBaustellen@rathaus.potsdam.de
0331 2893294
0331 2892752
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- 14 Tage Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
10,20 bis 767,00 Euro
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
(GebOSt) erhoben.
Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen mit zugelassenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesichert werden.
Dazu gehören z. B.:
- Kranaufstellungen
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
Vor Beginn der Maßnahme muss der Bauunternehmer bzw. der Bauherr von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Der Bauunternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung ist dann ein schriftlicher Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung (
sondernutzungbaustellen@rathaus.potsdam.de
) zu stellen. Unter Download/Links ist ein Antragsformular zu finden.
Dabei wird in der Verfahrensweise unterschieden nach dem:
- Hauptnetz („Vorrangnetz“ - wichtige Verbindungsstraßen) und dem
- Nebennetz.
Im Zweifelsfall kann die Klassifizierung des Netzes bei der Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung unter 0331-289 2752 oder
sondernutzungbaustellen@rathaus.potsdam.de
erfragt werden.
Begehung
Bei Notwendigkeit sollte vor Antragstellung eine Ortsbegehung stattfinden. Die Organisation der Ortsbegehung (Terminabstimmung und Einladung der entsprechenden Behörden und Einrichtungen) erfolgt in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung unter Telefon 0331/289-3258/59, Fax-Nr. 0331/289-3294. Die Festlegungen der Begehung sind durch den Antragsteller/ die Antragstellerin in einer Niederschrift festzuhalten und den Teilnehmern zuzustellen.Unabhängig von der o.g. Begehung sind durch den Antragsteller/ die Antragstellerin vor Baubeginn der Maßnahme eine Zustandsermittlung sowie Abstimmungen zur Wiederherstellung und Abnahme der betroffenen Verkehrsflächen mit dem zuständigen Bereich des Grün- und Verkehrsflächen zu veranlassen.
Maßnahmen im Straßennetz
Verkehrsraumeinschränkungen im Hauptnetz und Nebenstraßennetz sind vor Maßnahmebeginn durch die Sperrkommission zu bestätigen, Maßnahmen im Hauptnetz zusätzlich durch das Baustellenmanagement der Landeshauptstadt Potsdam. Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen (siehe Antragstellung) ist bei der Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung einzureichen. Nach den Sitzungen der Sperrkommission/ Baustellenmanagement, die wöchentlich stattfinden, hat der Antragsteller/die Antragstellerin die Möglichkeit, sich bei der Straßenverkehrsbehörde (Ansprechpartner s. o.) über die Entscheidung zu seinem Antrag zu informieren, wobei aber erst die schriftliche Genehmigung zum Baubeginn berechtigt.Bei Straßenbaumaßnahmen, die im Auftrag des Straßenbaulastträgers ausgeführt werden, bedarf es keiner Beantragung einer Sondernutzung, lediglich der erforderlichen Verkehrszeichenaufstellung.
Öffentlichkeits- und Anliegerinformation
Für Sperrungen, die Umleitungen bewirken und zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen, erfolgt die Öffentlichkeitsinformation über das Baustellenmanagement. Die Information der Öffentlichkeit und der Anlieger im unmittelbaren Baubereich ist Aufgabe des Antragstellers/ der Antragstellerin. Diese Information ist durch geeignete Mittel (z. B. durch persönliche Information der Betroffenen, Postwurfsendung o.a.) rechtzeitig und umfassend sicherzustellen.
Straßensondernutzung - Baustelle
Rechtsgrundlage(n)
§ 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 19 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
§§ 45, 46
Straßenverkehrsordnung
(StVO)
§ 18
Brandenburgisches Straßengesetz
(BbgStrG)
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung und zur Zustimmung der Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes ist schriftlich zu stellen.
- Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- Bei Straßen des Hauptnetzes sind drei Exemplare einzureichen, für das Nebennetz genügt ein Exemplar
- Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.
- Betrifft das Vorhaben mehrere Straßen, ist für jede Straße ein separater Antrag erforderlich.
- Bei mehreren Bauabschnitten auf einer Straße ist ein Bauablaufplan mit entsprechend aufbereiteten Einzelterminen, Lageplänen und Verkehrszeichenplänen einzureichen.
- Bei Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind diese gesondert mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen abzustimmen.
- Sich abzeichnende Terminverschiebungen bzw. -verlängerungen sind umgehend neu zu beantragen bzw. anzuzeigen.
- Bei Änderungen der räumlichen Ausdehnung oder Verkehrsorganisation ist ein ergänzender bzw. komplett neuer Antrag einzureichen.
Anträge, die nicht den genannten Erfordernissen entsprechen, können nicht bearbeitet werden.
Zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Anträge / Formulare
Aktuelle Verkehrslage
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Baustellen im Potsdamer Stadtgebiet
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Straßensondernutzung (Baustelle) - Verlängerung
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Straßensondernutzung (Baustelle) - Antrag
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Schlagwörter
Baugerüsten, Absperrungen, Antrag, Baugerüst, Befahren von Gehwegen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Zuwegung, Baustelleneinrichtungen, Fahrradbügel, Baustellenzufahrt, Bauen
- 14 Tage Mindestantragsfrist für alle Maßnahmen
10,20 bis 767,00 Euro
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
(GebOSt) erhoben.
Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach der geltenden Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt Potsdam erhoben.
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen mit zugelassenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gesichert werden.
Dazu gehören z. B.:
- Kranaufstellungen
- Aufgrabungen im Straßenraum
- Straßenbau
- Arbeiten im Seitenraum
Vor Beginn der Maßnahme muss der Bauunternehmer bzw. der Bauherr von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Der Bauunternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung ist dann ein schriftlicher Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung ( sondernutzungbaustellen@rathaus.potsdam.de ) zu stellen. Unter Download/Links ist ein Antragsformular zu finden.
Dabei wird in der Verfahrensweise unterschieden nach dem:
- Hauptnetz („Vorrangnetz“ - wichtige Verbindungsstraßen) und dem
- Nebennetz.
Im Zweifelsfall kann die Klassifizierung des Netzes bei der Arbeitsgruppe Baustellen und Verkehrssteuerung unter 0331-289 2752 oder sondernutzungbaustellen@rathaus.potsdam.de erfragt werden.
Begehung
Bei Notwendigkeit sollte vor Antragstellung eine Ortsbegehung stattfinden. Die Organisation der Ortsbegehung (Terminabstimmung und Einladung der entsprechenden Behörden und Einrichtungen) erfolgt in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung unter Telefon 0331/289-3258/59, Fax-Nr. 0331/289-3294. Die Festlegungen der Begehung sind durch den Antragsteller/ die Antragstellerin in einer Niederschrift festzuhalten und den Teilnehmern zuzustellen.Unabhängig von der o.g. Begehung sind durch den Antragsteller/ die Antragstellerin vor Baubeginn der Maßnahme eine Zustandsermittlung sowie Abstimmungen zur Wiederherstellung und Abnahme der betroffenen Verkehrsflächen mit dem zuständigen Bereich des Grün- und Verkehrsflächen zu veranlassen.
Maßnahmen im Straßennetz
Verkehrsraumeinschränkungen im Hauptnetz und Nebenstraßennetz sind vor Maßnahmebeginn durch die Sperrkommission zu bestätigen, Maßnahmen im Hauptnetz zusätzlich durch das Baustellenmanagement der Landeshauptstadt Potsdam. Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen (siehe Antragstellung) ist bei der Arbeitsgruppe Baustellen- und Verkehrssteuerung einzureichen. Nach den Sitzungen der Sperrkommission/ Baustellenmanagement, die wöchentlich stattfinden, hat der Antragsteller/die Antragstellerin die Möglichkeit, sich bei der Straßenverkehrsbehörde (Ansprechpartner s. o.) über die Entscheidung zu seinem Antrag zu informieren, wobei aber erst die schriftliche Genehmigung zum Baubeginn berechtigt.Bei Straßenbaumaßnahmen, die im Auftrag des Straßenbaulastträgers ausgeführt werden, bedarf es keiner Beantragung einer Sondernutzung, lediglich der erforderlichen Verkehrszeichenaufstellung.
Öffentlichkeits- und Anliegerinformation
Für Sperrungen, die Umleitungen bewirken und zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen führen, erfolgt die Öffentlichkeitsinformation über das Baustellenmanagement. Die Information der Öffentlichkeit und der Anlieger im unmittelbaren Baubereich ist Aufgabe des Antragstellers/ der Antragstellerin. Diese Information ist durch geeignete Mittel (z. B. durch persönliche Information der Betroffenen, Postwurfsendung o.a.) rechtzeitig und umfassend sicherzustellen.
Straßensondernutzung - Baustelle
§ 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 19 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
§§ 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 18 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Der Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung und zur Zustimmung der Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes ist schriftlich zu stellen.
- Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- Bei Straßen des Hauptnetzes sind drei Exemplare einzureichen, für das Nebennetz genügt ein Exemplar
- Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.
- Betrifft das Vorhaben mehrere Straßen, ist für jede Straße ein separater Antrag erforderlich.
- Bei mehreren Bauabschnitten auf einer Straße ist ein Bauablaufplan mit entsprechend aufbereiteten Einzelterminen, Lageplänen und Verkehrszeichenplänen einzureichen.
- Bei Einschränkungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind diese gesondert mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen abzustimmen.
- Sich abzeichnende Terminverschiebungen bzw. -verlängerungen sind umgehend neu zu beantragen bzw. anzuzeigen.
- Bei Änderungen der räumlichen Ausdehnung oder Verkehrsorganisation ist ein ergänzender bzw. komplett neuer Antrag einzureichen.
Anträge, die nicht den genannten Erfordernissen entsprechen, können nicht bearbeitet werden.
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
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Baustellen im Potsdamer Stadtgebiet
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Straßensondernutzung (Baustelle) - Verlängerung
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Straßensondernutzung (Baustelle) - Antrag
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