Dienstleistung
Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung
Herr Lehmann
Sonstiges: Potsdam-Süd, Babelsberg
Herr Bels
Sonstiges: Ortsteile Potsdam Nord, Golm, Eiche
Ich möchte eine Halteverbotszone einrichten lassen - wohin kann ich mich wenden?
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
14469 Potsdam
Mo
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi
geschlossen
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr
09:00 – 12:00 Uhr
SondernutzungBaustellen@rathaus.potsdam.de
0331 2893294
0331 2892752
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren (auch Sondernutzungsgebühren) richten sich nach dem Umfang der Beschränkung oder nach dem Grad der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.
Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Gebühren sind individuell für den Einzelfall zu klären.
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
(GebOSt) erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Für die Durchführung eines Möbelumzuges besteht die Möglichkeit Verkehrszeichen (Vz286-10/-20 StVO "eingeschränktes Haltverbot – Anfang/ Ende") mit den Zusätzen "Umzugsdatum" und "Umzugszeit" verkehrsrechtlich anordnen zu lassen.
Straßensondernutzung - Umzug
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Absatz 6
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Grund für das Halteverbot
- Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sperrung
- Übersichtsplan oder Skizze
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben per Post / Mail / Fax)
Voraussetzungen
Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn das Be- und Entladen des Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
- sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird.
Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn
- der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.
Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die protokollierte Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragsteller mindestens 96 Stunden vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss
vom Antragsteller separat
erfolgen.
Hierfür kann z. B. eine entsprechende Firma (zu finden in den Gelben Seiten unter Baustellenabsicherung) beauftragt werden.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes
(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
Schlagwörter
Parkplatzabsperrung für Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug
Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn
Die Gebühren (auch Sondernutzungsgebühren) richten sich nach dem Umfang der Beschränkung oder nach dem Grad der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.
Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.
Die Gebühren sind individuell für den Einzelfall zu klären.
Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.
Für die Durchführung eines Möbelumzuges besteht die Möglichkeit Verkehrszeichen (Vz286-10/-20 StVO "eingeschränktes Haltverbot – Anfang/ Ende") mit den Zusätzen "Umzugsdatum" und "Umzugszeit" verkehrsrechtlich anordnen zu lassen.
Straßensondernutzung - Umzug
§ 45 Absatz 6
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Grund für das Halteverbot
- Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sperrung
- Übersichtsplan oder Skizze
- Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben per Post / Mail / Fax)
Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn das Be- und Entladen des Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
- sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird.
Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn
- der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.
Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.
Die protokollierte Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragsteller mindestens 96 Stunden vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.
Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss vom Antragsteller separat erfolgen.
Hierfür kann z. B. eine entsprechende Firma (zu finden in den Gelben Seiten unter Baustellenabsicherung) beauftragt werden.
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes
(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)