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Herr Lehmann
Sonstiges: Potsdam-Süd, Babelsberg
Herr Bels
Sonstiges: Ortsteile Potsdam Nord, Golm, Eiche

Ich möchte eine Halteverbotszone einrichten lassen - wohin kann ich mich wenden?


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Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
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09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

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SondernutzungBaustellen@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893294
Telefon
0331 2892752

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn


Die Gebühren (auch Sondernutzungsgebühren) richten sich nach dem Umfang der Beschränkung oder nach dem Grad der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Gebühren sind individuell für den Einzelfall zu klären.

Die Gebühr für die Verkehrsrechtliche Anordnung wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.



Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Für die Durchführung eines Möbelumzuges besteht die Möglichkeit Verkehrszeichen (Vz286-10/-20  StVO "eingeschränktes Haltverbot – Anfang/ Ende") mit den Zusätzen "Umzugsdatum" und "Umzugszeit" verkehrsrechtlich anordnen zu lassen.


Straßensondernutzung - Umzug


Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Grund für das Halteverbot
  • Ort der Sperrung zu beanspruchende Fläche
  • Dauer der Sperrung
  • Übersichtsplan oder Skizze
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Antragsformular (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben per Post / Mail / Fax)


Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn das Be- und Entladen des Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem Halte- oder Parkverbot gilt oder
  • sich der Umzugstransport in einer Fußgängerzone befinden wird. 

Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn

  • der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.

Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die protokollierte Aufstellung der Verkehrszeichen muss durch den Antragsteller mindestens 96 Stunden vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

Anträge sind prinzipiell nur auf eine Straße bezogen zu stellen.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss vom Antragsteller separat erfolgen.

Hierfür kann z. B. eine entsprechende Firma (zu finden in den Gelben Seiten unter Baustellenabsicherung) beauftragt werden.



Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)


Antrag auf Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots für einen Umzug / Ladezone
FormularDokLink

Parkplatzabsperrung für Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug