Dienstleistung
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung
Frau Schulze
Sonstiges: A (außer Al), C
Frau Golz
Sonstiges: B
Frau Zenker
Sonstiges: Al
Frau Schwemer
Sonstiges: Sch, St, L, U
Frau Neumann
Sonstiges: N, T, Y
Frau Tanner
Sonstiges: S, Sp
Herr Rachwal
Sonstiges: O, P, R
Frau Schirgewohn
Sonstiges: K
Frau Zeitner
Sonstiges: E, F, G
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.
Behlertstr. 3a (M/N)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
BuT@Rathaus.Potsdam.de
bafoeg@Rathaus.Potsdam.de
0331 289843894
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) wird im Wesentlichen auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Leistung auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden kann, selbst wenn der Bedarf erst später im Laufe des Bewilligungszeitraums konkretisiert wird.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Konkretisierung auf dem Formular BuT (Bürgergeld) möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Ausführliche Beschreibung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bei berechtigten Personen
unter
18 Jahren :
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich EUR 15,00 gefördert.
Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 116,00 für das erste und EUR 58,00 für das zweite Schulhalbjahr gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung bzw. durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen die eine Kindertageseinrichtung, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten sie bessere Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gefördert werden verschiedene Kita-, Schul- und Freizeitangebote. Die BuT-Leistungen können Sie direkt bei der Landeshauptstadt Potsdam beantragen.
Welche Angebote werden unterstützt?
Mit den BuT-Leistungen können folgende Angebote in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie aus dem Bereich Freizeit und Sport in Anspruch genommen werden:
Leistungen für Bildung und Teilhabe
-
eintägige Ausflüge und mehrtätige Kita- bzw. Klassenfahrten
Zur Durchführung von eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Kita- bzw. Klassenfahrten - im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen - werden die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen (ausgenommen Taschengeld).
-
persönlicher Schulbedarf*
Im Kalenderjahr 2023 beträgt die Förderung 116 Euro für das erste Schulhalbjahr und 58 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
-
Schülerbeförderung
Die Fahrtkosten zur nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs werden übernommen, wenn diese Aufwendungen nicht bereits durch Dritte abgedeckt werden. Auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs genutzt wird.
-
Lernförderung (Nachhilfe)
Für Schülerinnen und Schüler, die nach den schulrechtlichen Bestimmungen die festgelegten Lernziele nicht erreichen, kann diese Leistung beantragt werden, wenn eine Verbesserung kurzfristig und nur mit einer außerschulischen Lernförderung erzielt wird. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.
-
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern wird das gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen, im Hort und in der Kindertagespflege gefördert.
-
Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
(
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel Vereinssport oder Musikunterricht, ist eine Förderung von pauschal 15 Euro monatlich möglich.
* Diese Leistung betrifft nur Leistungsempfänger nach WoGG und BKGG (KiZ).
Leistungsbezieher nach dem
SGB II
erhalten den persönlichen Schulbedarf
über das Jobcenter
der Landeshauptstadt Potsdam. Leistungsbezieher nach dem SGB XII und AsylbLG erhalten diese Leistung über die
zuständige
Stelle.
Bildung und Teilhabe
Erforderliche Unterlagen
-
Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bildung und Teilhabe-Antrag
für Empfänger*innen von Kinderzuschlag (BKGG), Wohngeld (WoGG), Asylbewerberleistungen(AsylbLG) und Sozialhilfe nach SGB XII
ODER
Bildung und Teilhabe-Formular
zur Konkretisierung der BuT-Leistungen für Empfänger*innen von Bürgergeld (SGB II)
ODER
Online-Antrag
(siehe oben)
----------------
Zusätzlich Nachweise der Sozialhilfeleistungen durch Vorlage des Bescheides über
- Bürgergeld
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
sowie ggf. ausgefüllte Anlagen zum Antrag/Formular, Rechnungen und Quittungen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wir informieren Sie gern über weitere erforderliche Unterlagen, die abhängig von den beantragten Leistungen sind.
Hinweis:
Den Antrag, das Formular sowie Vorlagen für verschiedene Bescheinigungen finden Sie unter
Downloads.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag, das Formular und die Bescheinigungen direkt bei der Landeshauptstadt Potsdam ein.
Per E-Mail an:
Per Post an:
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Soziales und Inklusion
Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
----------------
Gern können Sie auch unser bereitgestelltes Online-Formular für die Beantragung nutzen (siehe oben).
----------------
Unsere Mitarbeitenden stehen telefonisch unter der Servicehotline
115
mit Rat und Tat zur Seite. Hier kann auch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.
Voraussetzungen
- Sie sind noch keine 25 Jahre alt und können Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken
-
Sie haben entweder Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Sozialhilfe oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder
-
Ihre Familie bezieht
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit nur für berechtigte Personen unter 18 Jahre.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre aus Familien, die folgende soziale Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in der Regel auf Antrag (Globalantrag ab 01.08.2019, außer bei Klassenfahrten und Lernförderung im SGB II).
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten bekommen (eventuell reichen Nachweise aus).
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Zuständige Stelle
Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
Anträge / Formulare
BuT-Flyer in französischer Sprache
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Merkblatt
FormularDokLink
BuT-Flyer in russischer Sprache
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Anlage Teilnahmebescheinigung Verein
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Antrag
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Anlage Bestätigung KITA / Schule über Ausflüge / Fahrten
FormularDokLink
BuT-Flyer in arabischer Sprache
FormularDokLink
BuT-Flyer in deutscher Sprache
FormularDokLink
BuT-Flyer in englischer Sprache
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Anlage Bestätigung der Schule über erforderliche Lernförderung
FormularDokLink
Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO
FormularDokLink
Informationen der Bundesregierung
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Formular SGB II
FormularDokLink
Schlagwörter
Teilhabepaket, Schulausstattung, Kindergeld, hartz 4, Mahlzeit, Schulbedarf, Klassenfahrt, ALG 2, Nachhilfe, Wohngeld, Wohngeldempfänger, Kinderzuschlag, Bildungsleistung, Fahrtkosten, Musikschule, Sozialhilfe, Lernförderung, Arbeitslosengeld, Teilhabe, Mittagsverpflegung, Musikunterricht, Schulausflug, ALG II, arbeitslos, Fahrkosten, Hort, Bildungspaket, Vereinsbeitrag, Bildungsförderung, Mittagessen, Schülermonatskarte, Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Sozialgeld, Jobcenter, Ausflüge, Sportverein, Bildung, Familienkasse
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) wird im Wesentlichen auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Leistung auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden kann, selbst wenn der Bedarf erst später im Laufe des Bewilligungszeitraums konkretisiert wird.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Konkretisierung auf dem Formular BuT (Bürgergeld) möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bei berechtigten Personen
unter
18 Jahren :
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich EUR 15,00 gefördert.
Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 116,00 für das erste und EUR 58,00 für das zweite Schulhalbjahr gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen (ausgenommen Taschengeld).
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung bzw. durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen die eine Kindertageseinrichtung, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten sie bessere Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gefördert werden verschiedene Kita-, Schul- und Freizeitangebote. Die BuT-Leistungen können Sie direkt bei der Landeshauptstadt Potsdam beantragen.
Welche Angebote werden unterstützt?
Mit den BuT-Leistungen können folgende Angebote in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie aus dem Bereich Freizeit und Sport in Anspruch genommen werden:
Leistungen für Bildung und Teilhabe
-
eintägige Ausflüge und mehrtätige Kita- bzw. Klassenfahrten
Zur Durchführung von eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Kita- bzw. Klassenfahrten - im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen - werden die tatsächlich entstehenden Kosten übernommen (ausgenommen Taschengeld).
-
persönlicher Schulbedarf*
Im Kalenderjahr 2023 beträgt die Förderung 116 Euro für das erste Schulhalbjahr und 58 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
-
Schülerbeförderung
Die Fahrtkosten zur nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs werden übernommen, wenn diese Aufwendungen nicht bereits durch Dritte abgedeckt werden. Auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs genutzt wird.
-
Lernförderung (Nachhilfe)
Für Schülerinnen und Schüler, die nach den schulrechtlichen Bestimmungen die festgelegten Lernziele nicht erreichen, kann diese Leistung beantragt werden, wenn eine Verbesserung kurzfristig und nur mit einer außerschulischen Lernförderung erzielt wird. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind in jedem Einzelfall zu berücksichtigen.
-
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern wird das gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten, Schulen, im Hort und in der Kindertagespflege gefördert.
-
Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
( bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel Vereinssport oder Musikunterricht, ist eine Förderung von pauschal 15 Euro monatlich möglich.
* Diese Leistung betrifft nur Leistungsempfänger nach WoGG und BKGG (KiZ).
Leistungsbezieher nach dem SGB II erhalten den persönlichen Schulbedarf über das Jobcenter der Landeshauptstadt Potsdam. Leistungsbezieher nach dem SGB XII und AsylbLG erhalten diese Leistung über die zuständige Stelle.
Bildung und Teilhabe
-
Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Bildung und Teilhabe-Antrag für Empfänger*innen von Kinderzuschlag (BKGG), Wohngeld (WoGG), Asylbewerberleistungen(AsylbLG) und Sozialhilfe nach SGB XII
ODER
Bildung und Teilhabe-Formular zur Konkretisierung der BuT-Leistungen für Empfänger*innen von Bürgergeld (SGB II)
ODER
Online-Antrag
(siehe oben)
----------------
Zusätzlich Nachweise der Sozialhilfeleistungen durch Vorlage des Bescheides über
- Bürgergeld
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
sowie ggf. ausgefüllte Anlagen zum Antrag/Formular, Rechnungen und Quittungen.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wir informieren Sie gern über weitere erforderliche Unterlagen, die abhängig von den beantragten Leistungen sind.
Hinweis: Den Antrag, das Formular sowie Vorlagen für verschiedene Bescheinigungen finden Sie unter Downloads.
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag, das Formular und die Bescheinigungen direkt bei der Landeshauptstadt Potsdam ein.
Per E-Mail an:
Per Post an:
Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Soziales und Inklusion
Arbeitsgruppe Bildung und Teilhabe
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
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Gern können Sie auch unser bereitgestelltes Online-Formular für die Beantragung nutzen (siehe oben).
----------------
Unsere Mitarbeitenden stehen telefonisch unter der Servicehotline 115 mit Rat und Tat zur Seite. Hier kann auch ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.
- Sie sind noch keine 25 Jahre alt und können Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken
-
Sie haben entweder Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Sozialhilfe oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder
-
Ihre Familie bezieht
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit nur für berechtigte Personen unter 18 Jahre.
Berechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre aus Familien, die folgende soziale Leistungen beziehen:
- Bürgergeld (SGB II)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in der Regel auf Antrag (Globalantrag ab 01.08.2019, außer bei Klassenfahrten und Lernförderung im SGB II).
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten bekommen (eventuell reichen Nachweise aus).
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter
Landeshauptstadt Potsdam
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Merkblatt
FormularDokLink
BuT-Flyer in russischer Sprache
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Anlage Teilnahmebescheinigung Verein
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Antrag
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Anlage Bestätigung KITA / Schule über Ausflüge / Fahrten
FormularDokLink
BuT-Flyer in arabischer Sprache
FormularDokLink
BuT-Flyer in deutscher Sprache
FormularDokLink
BuT-Flyer in englischer Sprache
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Anlage Bestätigung der Schule über erforderliche Lernförderung
FormularDokLink
Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO
FormularDokLink
Informationen der Bundesregierung
FormularDokLink
Bildung und Teilhabe - Formular SGB II
FormularDokLink