Dienstleistung
Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung
Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.
Helene-Lange-Straße 14
14469 Potsdam
14469 Potsdam
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Mo
09:00 – 12:00 Uhr
Di
09:00 – 18:00 Uhr
Mi
09:00 – 12:00 Uhr
Do
09:00 – 16:00 Uhr
Fr
geschlossen
standesamt@rathaus.potsdam.de
neugeborene@rathaus.potsdam.de
urkundenstelle@rathaus.potsdam.de
sterbefaelle@rathaus.potsdam.de
staatsangehoerigkeitsbehoerde@rathaus.potsdam.de
namensaenderungsbehoerde@rathaus.potsdam.de
auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2891735
0331 2891112
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Die Zusendung erfolgt innerhalb von 7-10 Werktagen.
- Die Urkunden werden auch ins Ausland versandt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
16,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde
8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
16,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
13,00 Euro - für jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus. Die Register werden dann an das Stadtarchiv der Landeshauptstadt Potsdam abgegeben. Dieses stellt dann Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus.
Landeshauptstadt Potsdam
Stadtarchiv
Helene-Lange-Str. 14
14469 Potsdam
Ausführliche Beschreibung
Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Das Standesamt stellt Lebenspartnerschaftsurkunden aus und zwar für alle Lebenspartnerschaften, die geschlossen wurden:
- in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland
- in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
- im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden.
Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch Lebenspartnerschaftsurkunden aus den Lebenspartnerschaftsregistern von
anderen Standesämtern im Land Brandenburg
aus. Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird. Dies trifft für Einträge ab 2009 zu, für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall.
Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Potsdam, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann.
Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird ausschließlich in deutscher Sprache erstellt. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann
per Post, Fax oder E-Mail
an das Standesamt gesandt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunde
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- Personalausweis / Reisepass in Kopie
- ggf. Vollmacht bei Beantragung der Urkunde durch eine andere Person (mit Personalausweis- / Reisepasskopie des Antragstellers und Personalausweis- / Reisepasskopie im Original des Bevollmächtigten)
Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.
- bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
- bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
- bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
- bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner
Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...
-
sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen
oder
- ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung
von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher
benötigt
.
Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Voraussetzungen
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
- Sie Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind, oder
- Sie Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse sind
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Hinweise (Besonderheiten)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Zuständige Stelle
Das zuständige Standesamt
Schlagwörter
Urkunde nachbestellen, Lebenspartnerschaft, Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Partnerschaftsurkunde
Einzelfallabhängig
- Die Zusendung erfolgt innerhalb von 7-10 Werktagen.
- Die Urkunden werden auch ins Ausland versandt.
Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
16,00 Euro - 1. Exemplar einer Urkunde
8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
16,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
8,00 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe
13,00 Euro - für jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können
Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus. Die Register werden dann an das Stadtarchiv der Landeshauptstadt Potsdam abgegeben. Dieses stellt dann Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus.
Landeshauptstadt Potsdam
Stadtarchiv
Helene-Lange-Str. 14
14469 Potsdam
Haben Sie eine Lebenspartnerschaft eingetragen und benötigen Sie eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist Ihre Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.
Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Schließung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat;
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
- neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
- als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.
Das Standesamt stellt Lebenspartnerschaftsurkunden aus und zwar für alle Lebenspartnerschaften, die geschlossen wurden:
- in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland
- in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
- im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden.
Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch Lebenspartnerschaftsurkunden aus den Lebenspartnerschaftsregistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus. Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird. Dies trifft für Einträge ab 2009 zu, für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall.
Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Potsdam, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann.
Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird ausschließlich in deutscher Sprache erstellt. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunde
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
- Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- Personalausweis / Reisepass in Kopie
- ggf. Vollmacht bei Beantragung der Urkunde durch eine andere Person (mit Personalausweis- / Reisepasskopie des Antragstellers und Personalausweis- / Reisepasskopie im Original des Bevollmächtigten)
Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.
- bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
- bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
- bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
- bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner
Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...
- sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
- ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt .
Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt
- Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
- Sie Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen sind, oder
- Sie Geschwister der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen mit berechtigtem Interesse sind
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland beantragt, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
-
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.
Online-Beantragung:
Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt
Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Das zuständige Standesamt