Dienstleistung
Jugendgesundheitsuntersuchung
Sie können für Ihre Kinder Gesundheitsuntersuchungen in Anspruch nehmen. So wird der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung eines Kindes regelmäßig ärztlich untersucht. Mögliche Probleme oder Auffälligkeiten können frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Berliner Straße 150 a (Hau
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Sprechzeiten Kinder- und Jugendärztlicher Dienst:
Di
08:00 – 15:30
Do
nach Vereinbarung
KJGD@rathaus.potsdam.de
0331 2892356
0331 2892393
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Für die Ausstellung eines Duplikats des Gesundheitszeugnisses nach JArbSchG, für Begutachtung bei Kurantrag sowie für Impfleistungen bei privatversicherten Personen fallen Gebühren an. Sie erhalten eine Rechnung.
Ausführliche Beschreibung
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden. Dazu gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten z.B. die Bestimmung des Kariesrisikos und die Beratung über Ernährung und Mundhygiene.
Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9) der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Folgende Kinder- und Jugendärztlichen Untersuchungen und Beratungen finden in unserer Terminsprechstunde statt:
- Untersuchungen von Hauskindern (in Ergänzung zu den Kita-Reihenuntersuchungen),
- Entwicklungskontrollen bei Kita-Kindern,
- Schuleingangsuntersuchungen (Schultauglichkeit),
- Schulquereinsteigeruntersuchungen,
- Schulabgangsuntersuchungen (Berufstauglichkeit),
- Impfungen,
- Begutachtung von Kuranträgen (in Einzelfällen),
- Begutachtung im Rahmen der Amtshilfe.
Jugendärztliche Sprechstunde
Rechtsgrundlage(n)
§ 26 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
(BbgGDG)
Brandenburgisches Schulgesetz
(BbgSchulG)
Erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Die für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen sind ausgefüllt mitzubringen.
- Bei evtl. Rückfragen ist die telefonische Auskunft beim Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienst möglich.
Voraussetzungen
Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten:
- U1 Unmittelbar nach der Geburt
- U2 3.-10. Lebenstag
- U3 4.-5. Lebenswoche
- U4 3.-4. Lebensmonat
- U5 6.-7. Lebensmonat
- U6 10.-12. Lebensmonat
- U7 21.-24. Lebensmonat
- U7a 34.-36. Lebensmonat
- U8 46.-48. Lebensmonat
- U9 60.-64. Lebensmonat
- J1 13. -14. Lebensjahr
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Wenden Sie sich für eine
Terminvereinbarung
und weitere Informationen an uns.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0331-289 2393 täglich von 08:00-13:00 Uhr und zusätzlich dienstags bis 17:00 Uhr.
Oder schreiben Sie eine E-Mail an
KJGD@Rathaus.Potsdam.de
.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.
Formulare
Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
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Neu!
Ab dem 22.10.2018 finden Sie das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam unter folgender Adresse:
Berliner Straße 150 a, Gebäude P, 14467 Potsdam.
Schlagwörter
Gesundheitsuntersuchung, Jugendliche, U-Untersuchung, Kinder-Richtlinie, J1, Kassenleistung, Gesundheit, Kinder, Krankenkassenleistung, U1 bis U9
Für die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen fallen keine Zuzahlungen an.
Für die Ausstellung eines Duplikats des Gesundheitszeugnisses nach JArbSchG, für Begutachtung bei Kurantrag sowie für Impfleistungen bei privatversicherten Personen fallen Gebühren an. Sie erhalten eine Rechnung.
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Früherkennungsuntersuchungen für versicherte Kinder und Jugendliche, die auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt sind. Die Untersuchungen können Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Sie dienen der der Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche, geistige oder psycho-soziale Entwicklung gefährden. Dazu gehören bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten z.B. die Bestimmung des Kariesrisikos und die Beratung über Ernährung und Mundhygiene.
Das Nähere über Inhalt, Art und Umfang der Untersuchungen regelt der der Gemeinsame Bundesausschuss in der Richtlinie zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U1 bis U9) der Richtlinie zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1).
Folgende Kinder- und Jugendärztlichen Untersuchungen und Beratungen finden in unserer Terminsprechstunde statt:
- Untersuchungen von Hauskindern (in Ergänzung zu den Kita-Reihenuntersuchungen),
- Entwicklungskontrollen bei Kita-Kindern,
- Schuleingangsuntersuchungen (Schultauglichkeit),
- Schulquereinsteigeruntersuchungen,
- Schulabgangsuntersuchungen (Berufstauglichkeit),
- Impfungen,
- Begutachtung von Kuranträgen (in Einzelfällen),
- Begutachtung im Rahmen der Amtshilfe.
Jugendärztliche Sprechstunde
§ 26 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Für die Untersuchungen benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte Ihres Kindes und das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“), das Sie direkt nach der Geburt erhalten.
- Die für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen sind ausgefüllt mitzubringen.
- Bei evtl. Rückfragen ist die telefonische Auskunft beim Kinder- und Jugendärztlichen Gesundheitsdienst möglich.
Der Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchungen besteht für versicherte Kinder und Jugendliche grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sind aber folgende Untersuchungszeiträume zu beachten:
- U1 Unmittelbar nach der Geburt
- U2 3.-10. Lebenstag
- U3 4.-5. Lebenswoche
- U4 3.-4. Lebensmonat
- U5 6.-7. Lebensmonat
- U6 10.-12. Lebensmonat
- U7 21.-24. Lebensmonat
- U7a 34.-36. Lebensmonat
- U8 46.-48. Lebensmonat
- U9 60.-64. Lebensmonat
- J1 13. -14. Lebensjahr
Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung und weitere Informationen an uns.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0331-289 2393 täglich von 08:00-13:00 Uhr und zusätzlich dienstags bis 17:00 Uhr.
Oder schreiben Sie eine E-Mail an KJGD@Rathaus.Potsdam.de .
Gegen die Entscheidung einer Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, kann beim zuständigen Sozialgericht geklagt werden.
Für den Nachweis der bestehenden Versicherung ist eine gültige elektronische Gesundheitskarte erforderlich.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Neu!
Ab dem 22.10.2018 finden Sie das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam unter folgender Adresse:
Berliner Straße 150 a, Gebäude P, 14467 Potsdam.