Dienstleistung
Jagdschein Erteilung
Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt.
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
14469 Potsdam
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Mo
geschlossen
Di
09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi
geschlossen
Do
09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr
geschlossen
Allg.Ordnungsangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841748
0331 2891748
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragung rechtzeitig vor Ablauf des vorhandenen Jagdscheines. Laufzeit regelmäßig vom Jagdjahresbeginn 01.04. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres bzw. entsprechend zwei oder drei Jahre später. Ausstellung frühestens ab Antragsdatum im laufenden Jagdjahr möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines
Jagdabgabe: 5,00 – 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- ca. 20 Minuten
Ausführliche Beschreibung
Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn bei der Beantragung folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
- persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
- Mindestalter 18 Jahre. Mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.
- Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Für die Erteilung von Jagdscheinen zur Ausübung der Jagd sind nachgewiesene Fähigkeiten zur bestimmungsgemäßen Ausübung der Jagd Voraussetzung.
Der Antrag für die Erteilung eines Jagdscheins ist formgebunden.
Man unterscheidet folgende Arten:
Tagesjagdscheine (für 14 aufeinanderfolgende Tage)
- für Jugendliche
- für Erwachsene
- für Falkner
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten
Jahresjagdscheine
- für Jugendliche (für ein oder zwei Jahre)
- für Erwachsene (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Falkner (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten (für ein Jahr)
Jagdschein - Neuerteilung
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung
Bestätigung Jagdhaftpflichtversicherung
Lichtbild
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Beantragung der Neuerteilung/Verlängerung des Jagdscheines ist auf dem
postalischen Wege
möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das Dokument auf dem Postweg zurück.
Tages-/Jahresjagdschein für
Jugendliche und Erwachsene
:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung im Geltungsbereich des BJagdG
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Potsdam
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
- aktuelles Passbild
Tages-/Jahresjagdschein für
Falkner
:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Nachweis über eine bestandene Jäger- und Falknerprüfung im Geltungsbereich des BJagdG
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Potsdam
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
- aktuelles Passbild
Tages-/Jahresjagdschein für
Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten
:
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Glaubhaftmachung ausreichender Kenntnisse auf dem Gebiet der Jagd (z.B. ausländischer Jagdschein)
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
- aktuelles Passbild
Voraussetzungen
Die Ausübung der Jagd bedarf einer bestandenen Jägerprüfung, einer vorhandenen Jagdhaftpflichtversicherung und persönlicher sowie körperlicher Eignung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird von der Verwaltung ein Auszug aus dem Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof angefordert. (Dauer ca. 2 – 3 Wochen)
Verfahrensablauf
Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines schriftlich bei der unteren Jagdbehörde, wo der Jäger oder die Jägerin den Hauptwohnsitz hat.
Formulare
Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden online zur Verfügung.
Informationen zur Datenverarbeitung für Jagdangelegenheiten
FormularDokLink
Jagdschein Erteilung / Verlängerung - Antrag
FormularDokLink
Weiterführende Informationen
Verfahren zur Erteilung von Jugendjagdscheinen, Falknerjagdscheinen und Ausländerjagdscheinen bedürfen teilweise weiterer Unterlagen, die von der unteren Jagdbehörde im Einzelfall vom Antragsteller oder der Antragstellerin nachgefordert werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Parallel zur Erteilung eines neuen Jagdscheines sind entgeltliche Jagderlaubnisse sowie gepachtete Jagdbezirksflächen ebenfalls zur Eintragung vorzulegen.
Im begründeten Einzelfall kann die untere Jagdbehörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens über die geistige und körperliche Eignung nach § 17 Absatz 6 Bundesjagdgesetz fordern.
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörden
Beantragung rechtzeitig vor Ablauf des vorhandenen Jagdscheines. Laufzeit regelmäßig vom Jagdjahresbeginn 01.04. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres bzw. entsprechend zwei oder drei Jahre später. Ausstellung frühestens ab Antragsdatum im laufenden Jagdjahr möglich.
Verwaltungsgebühr: 10,00 - 80,00 EUR pro Jagdjahr je nach Art und Laufzeit des Jagdscheines
Jagdabgabe: 5,00 – 25,00 EUR je nach Art des Jagdscheines.
- ca. 20 Minuten
Der Jagdschein wird von unteren Jagdbehörde ausgestellt, wenn bei der Beantragung folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Bestandene Jägerprüfung. Die genaue Regelung der Jägerprüfung obliegt in Deutschland den Bundesländern. Die Jägerprüfung schließt mit einer komplexen, dreiteiligen, staatlichen Prüfung ab.
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 € für Sachschäden und mindestens 500.000 € für Personenschäden)
- persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz, die unter anderem ein einwandfreies Führungszeugnis voraussetzt
- Mindestalter 18 Jahre. Mit frühestens 16 Jahren kann der mit Einschränkungen verbundene Jugendjagdschein von der unteren Jagdbehörde erteilt werden.
- Jagdscheine gibt es auch für Falkner und Falknerinnen sowie für ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen.
Für die Erteilung von Jagdscheinen zur Ausübung der Jagd sind nachgewiesene Fähigkeiten zur bestimmungsgemäßen Ausübung der Jagd Voraussetzung.
Der Antrag für die Erteilung eines Jagdscheins ist formgebunden.
Man unterscheidet folgende Arten:
Tagesjagdscheine (für 14 aufeinanderfolgende Tage)
- für Jugendliche
- für Erwachsene
- für Falkner
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten
Jahresjagdscheine
- für Jugendliche (für ein oder zwei Jahre)
- für Erwachsene (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Falkner (für ein, zwei oder drei Jahre)
- für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten (für ein Jahr)
Jagdschein - Neuerteilung
Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung
Bestätigung Jagdhaftpflichtversicherung
Lichtbild
Die Beantragung der Neuerteilung/Verlängerung des Jagdscheines ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das Dokument auf dem Postweg zurück.
Tages-/Jahresjagdschein für Jugendliche und Erwachsene :
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung im Geltungsbereich des BJagdG
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Potsdam
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
- aktuelles Passbild
Tages-/Jahresjagdschein für Falkner :
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Nachweis über eine bestandene Jäger- und Falknerprüfung im Geltungsbereich des BJagdG
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Potsdam
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
- aktuelles Passbild
Tages-/Jahresjagdschein für Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und sich besuchsweise in Deutschland aufhalten :
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines
- Glaubhaftmachung ausreichender Kenntnisse auf dem Gebiet der Jagd (z.B. ausländischer Jagdschein)
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung
- aktuelles Passbild
Die Ausübung der Jagd bedarf einer bestandenen Jägerprüfung, einer vorhandenen Jagdhaftpflichtversicherung und persönlicher sowie körperlicher Eignung.
Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird von der Verwaltung ein Auszug aus dem Bundeszentralregister beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof angefordert. (Dauer ca. 2 – 3 Wochen)
Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines schriftlich bei der unteren Jagdbehörde, wo der Jäger oder die Jägerin den Hauptwohnsitz hat.
Formulare stehen bei den unteren Jagdbehörden online zur Verfügung.
Informationen zur Datenverarbeitung für JagdangelegenheitenFormularDokLink
Jagdschein Erteilung / Verlängerung - Antrag
FormularDokLink
Verfahren zur Erteilung von Jugendjagdscheinen, Falknerjagdscheinen und Ausländerjagdscheinen bedürfen teilweise weiterer Unterlagen, die von der unteren Jagdbehörde im Einzelfall vom Antragsteller oder der Antragstellerin nachgefordert werden.
Parallel zur Erteilung eines neuen Jagdscheines sind entgeltliche Jagderlaubnisse sowie gepachtete Jagdbezirksflächen ebenfalls zur Eintragung vorzulegen.
Im begründeten Einzelfall kann die untere Jagdbehörde die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Gutachtens über die geistige und körperliche Eignung nach § 17 Absatz 6 Bundesjagdgesetz fordern.
Untere Jagdbehörden