Dienstleistung
Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
14469 Potsdam
Mo
08:00 – 15:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 12:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:00 Uhr
Sa
08:00 – 12:00 Uhr
Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer
0331 / 289 - 3290
(
nicht zur Terminvereinbarung
) zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo
11:00 – 12:00 Uhr
Di
15:00 – 16:00 Uhr
Do
11:00 – 12:00 Uhr
Fr
11:00 – 12:00 Uhr
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de
0331 289843298
0331 2891110
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
In der Regel sofort
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Internationale Führerschein wird Ihnen im Zuge des Termins durch die Sachbearbeiter/- innen sofort ausgestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Land Brandenburg:
Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- 15,00 € - Internationaler Führerschein
- 1,00 € - Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Ausführliche Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der internationale Führerschein kann zusätzlich zu einem nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Benötigt wird der Internationale Führerschein bei Auslandsreisen außerhalb der EU.
Bitte beachten:
Sollten Sie noch
nicht
in Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen.
Dabei handelt es sich um eine seperate Dienstleistung - diese finden Sie
hier
.
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein
nicht
mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden sie
hier
.
Der internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig.
Personen, welche nicht in Potsdam wohnhaft sind, benötigen eine Zustimmung Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 73 der Fahrerlaubnisverordnung.
Diese Zustimmung ist selbstständig bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes anzufordern und dem Antrag beizufügen.
Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- Mindestalter 18 Jahre
-
persönliches Erscheinen
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein
nicht
mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden sie
hier
.
Unterlagen:
- Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) bei Vorlage eines Reisepasses
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Terminvereinbarung wird empfohlen
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg:
Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)
Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem
Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Anträge / Formulare
Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
FormularDokLink
Fotomustertafel der Bundesdruckerei
FormularDokLink
Schlagwörter
international, internationaler Führerschein, Fahrerlaubnis, Internationaler Führerschein, Übersetzung, Pariser Abkommen, Führerschein, Ausland, International, Wiener Abkommen
Land Brandenburg:
In der Regel sofort
Der Internationale Führerschein wird Ihnen im Zuge des Termins durch die Sachbearbeiter/- innen sofort ausgestellt.
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Land Brandenburg:
Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
- 15,00 € - Internationaler Führerschein
- 1,00 € - Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Der internationale Führerschein kann zusätzlich zu einem nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Benötigt wird der Internationale Führerschein bei Auslandsreisen außerhalb der EU.
Bitte beachten:
Sollten Sie noch
nicht
in Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen.
Dabei handelt es sich um eine seperate Dienstleistung - diese finden Sie
hier
.
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden sie hier .
Der internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig.
Personen, welche nicht in Potsdam wohnhaft sind, benötigen eine Zustimmung Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 73 der Fahrerlaubnisverordnung.
Diese Zustimmung ist selbstständig bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes anzufordern und dem Antrag beizufügen.
Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU)
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- Mindestalter 18 Jahre
- persönliches Erscheinen
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden sie hier .
Unterlagen:
- Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) bei Vorlage eines Reisepasses
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Land Brandenburg:
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Terminvereinbarung wird empfohlen
Land Brandenburg:
Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)
Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
FormularDokLink
Fotomustertafel der Bundesdruckerei
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