Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der internationale Führerschein kann zusätzlich zu einem nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Benötigt wird der Internationale Führerschein bei Auslandsreisen außerhalb der EU.

Bitte beachten:

Sollten Sie noch nicht in Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen.
Dabei handelt es sich um eine seperate Dienstleistung - diese finden Sie hier.

Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden sie hier.

Der internationale Führerschein ist 3 Jahre gültig.

Personen, welche nicht in Potsdam wohnhaft sind, benötigen eine Zustimmung Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 73 der Fahrerlaubnisverordnung.

Diese Zustimmung ist selbstständig bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes anzufordern und dem Antrag beizufügen.


Internationaler Führerschein (für Auslandsreisen außerhalb der EU)

  • Internationaler Führerschein Ausstellung
  • für Nachweis der Fahrerlaubnis bei befristeten Auslandsaufenthalten in bestimmten Ländern (außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig
  • Internationale Führerscheine gibt es in 2 Ausfertigungen:
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre
  • die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

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Ab sofort nimmt die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf einen Internationalen Führerschein ausschließlich postalisch entgegen.

Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges und ihrer Priorität. Ihr Sachbearbeiter setzt sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden.

Bitte nutzen Sie den hinterlegten Antrag unter "Downloads/Links".

Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:

Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam


In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.


  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!

Bei der postalischen Beantragung bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:

  • Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Voraussetzungen:

  • EU-Kartenführerschein (ist noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist dieser vorher zu beantragen)
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Im Ausland lebende Personen können den int. Führerschein in Potsdam beantragen, wenn der letzte Führerschein in Potsdam ausgestellt wurde


Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • 15,00 € - Internationaler Führerschein
  •  3,13 € - Postzustellungsgebühr

Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.


Land Brandenburg:

Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.


Land Brandenburg:

In der Regel sofort


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bei postalischer Beantragung erhalten Sie einen Gebührenbescheid inkl. des Internationalen Führerscheins.


Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Land Brandenburg:

Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Ausstellung des Internationalen Führerscheins erfolgt rechtzeitig vor Reiseantritt. Sollten Sie 1 ½  Woche vor Reiseantritt noch keinen Internationalen Führerschein von der Fahrerlaubnisbehörde trotz Antragstellung erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail an Fahrerlaubnis@Rathaus.Potsdam.de.


Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Externe URL

Internationaler Führerschein
Externe URL

Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
Externe URL

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

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