Onlinedienst Erstbelehrung gem. § 43 IfSG

Zum Formular

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

Land Brandenburg:

Auskunft zum Verfahren der Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln


Adresse
Berliner Straße (Haus P) 150 a
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam


avd_beratung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289842405
Telefon
0331 2892405
Telefon
0331 2892377
Telefon
0331 2892358

Häufig gestellte Fragen

Land Brandenburg:

Auskunft zum Verfahren der Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • 45,00 Euro

    Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen.

  • Nachweise für Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst sind kostenlos


Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 


  • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat die Technologiezentrum Glehn (TZG) GmbH mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Hier gelangen Sie zur Terminbuchung

  • Die Belehrung ist in 26 Sprachen möglich

  • Ist die Belehrung für ein Schülerpraktikum, Ehrenamt, Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst bitte folgendes beachten:

    • Voraussetzung Wohnort Potsdam

    • 4 Wochen vor Praktikums-/Tätigkeitsbeginn Kontaktaufnahme per E-Mail an gesundheitspass@rathaus.potsdam.de

    • Nach E-Mail Eingang erfolgt eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt



Land Brandenburg:

Auskunft erteilt das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt.


Land Brandenburg:

Formulare sind auf der Internetseite des für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes erhältlich.

Nachweisheft für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich - Merkblatt (inkl. Elternvollmacht)
Externe URL


Anamnesebogen für die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz - Formular
Externe URL

Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Lebenslange Gültigkeit der Bescheinigung nach § 43 IfSG, wenn:

  • die Aufnahme der Tätigkeit nach Erwerb der Bescheinigung innerhalb von drei Monaten erfolgte und
  • in diesem Zeitraum die erste Belehrung am Arbeitsort erfolgte
  • und dokumentiert wurde.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Gesundheitsamt Potsdam
Haus P (2. Etage, Anmeldung)
Berliner Straße 150 a
14467 Potsdam

E-Mail: gesundheitspass@rathaus.potsdam.de
Telefon: 0331 / 289-2358



Gesundheitsbelehrung, Lebensmittel, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Belehrung, Tätigkeit, Gesundheit, IfSG, Infektion, Schulung, Infektionsschutzbelehrung, Lebensmittelhygiene, Gesundheitsamt, Gesundheitszeugnis, Infektionsschutz, Nachweis