Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.

Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.

Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst, vor allem die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, überwacht die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen, beispielsweise in Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen und Obdachloseneinrichtungen. Er wirkt in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin.

Neben den niedergelassenen Ärzten beantworten auch die Mitarbeitenden in den Gesundheitsämtern Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten. Dazu gehören Fragen zu den Übertragungswegen und zu Gefahr von Ansteckungen.

Daneben bieten die Gesundheitsämter Beratungen zur Tuberkulose und zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie zu HIV/AIDS an. Sie geben Auskunft zu Anforderungen im Zusammenhang mit Trinkwasser und Badegewässern sowie bei Schädlingsbefall. In vielen Gesundheitsämtern gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Impfungen schützen Sie und die Menschen in Ihrer Umgebung vor ansteckenden Krankheiten. Sie gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich. Unerwünschte Nebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet.

Alle Impfungen werden im Impfausweis, auch als Impfpass oder Impfbuch bekannt, dokumentiert. Daraus ist auch ersichtlich, welche weiteren Impfungen zu welchem Zeitpunkt fällig sind.

Haben Sie Fragen zu Impfungen? Die Impfberatungsstelle des Potsdamer Gesundheitsamts hilft Ihnen weiter!

Angeboten werden für Erwachsene die jeweils aktuell durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen sowie einzelne Indikationsimpfungen, bspw.:

  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Pertussis
  • Poliomyelitis
  • Mumps / Masern / Röteln
  • Grippe und
  • Hepatitis A und B (bestimmte Personengruppen) 

Impfberatungsstelle

Adresse
Berliner Straße 150 a (Hau
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam


infektionsschutz@rathaus.potsdam.de

Tuberkulosefuersorge@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893791
Telefon
0331 2892357
Telefon
0331 2892376
Telefon
0331 2892412

Häufig gestellte Fragen

Die Gebühren für die Leistungen der Gesundheitsämter richten sich insbesondere nach der Gebührenordnung des MSGIV.


Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen. Sie wirken in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin. Auch Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten werden beantwortet.

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen die Einhaltung der Anforderungen der Hygiene insbesondere in den im Infektionsschutzgesetz genannten Einrichtungen und Anlagen. Sie wirken in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern auf einen umfassenden Impfschutz der Bevölkerung hin. Auch Fragen von Bürgerinnen und Bürgern im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten werden beantwortet.



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Infektionsschutz Beratung
Infektionsschutz Beratung in Brandenburg
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Impfberatungsstelle (IES:Potsdam) in Potsdam


Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.

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Dies ist abhängig von der gewünschten Leistung, Details können der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamts entnommen werden.


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  • Impfpass


keine

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keine



Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.

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Bürgerinnen und Bürger wenden sich telefonisch oder schriftlich an das zuständige Gesundheitsamt und vereinbaren ggf. einen Beratungs- oder Impftermin.



Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.

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Dies ist abhängig von der Art der Leistung. Näheres kann der Internetseite des zuständigen Gesundheitsamtes entnommen werden.



Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wahrgenommen von

  1. dem für Gesundheit zuständigen Ministerium,
  2. dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Landesgesundheitsamt sowie
  3. den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
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Gesundheitsamt Potsdam
Haus P (2. Etage, Anmeldung)
Berliner Straße 150 a
14467 Potsdam

avd_beratung@rathaus.potsdam.de



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Öffnungszeiten Impfberatungsstelle:  

Di

15:00 - 17:00 Uhr



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