Ansprechpartner
Frau Müller
Sonstiges: Straßenname: F - I, R
Herr Senst
Sonstiges: Straßenname: A - E, J
Frau Schenk
Sonstiges: Straßenname: S - Z
Frau Dähne
Sonstiges: Straßenname: K - Q
Frau Ross
Sonstiges: Straßen mit der PLZ 14476

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam besteuert das Halten von Hunden im Stadtgebiet Potsdam.

Die Besteuerung richtet sich nach der Anzahl und ggf. nach den rassespezifischen Merkmalen der / des gehaltenen Hunde/s.


Hundesteuer

Adresse
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr



Steuern@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841420

Adresse
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr



Steuern@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841420
Telefon
0331 2891434

Häufig gestellte Fragen

Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundesteuer Festsetzung
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundesteuer Festsetzung in Brandenburg

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundesteuer (IES:Potsdam) in Potsdam


Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Hundesteueranmeldung

  • Formular Hundesteuer - Anmeldung
  • Kopie des Impfausweises hinsichtlich Besitzer, Beschreibung des Tieres und Kennzeichnung des Tieres
  • Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungs-, Überlassungsvertrag, Abgabebescheinigung des Tierheims, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde z. B. den Steuerbescheid) in Kopie

Hundesteuerummeldung

Sind Sie als Hundehalter umgezogen ist ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben notwendig:

  • Name, Vorname des Hundehalters
  • alte Anschrift
  • neue Anschrift
  • Kassenzeichen

Hundesteuerabmeldung

  • Formular Hundesteuer - Abmeldung
  • Rückgabe der Hundesteuermarke
  • Nachweis über die Abgabe des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag usw.) in Kopie
  • bei Tod des Hundes eine tierärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung des Krematoriums (in Kopie)


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Von der Steuer befreit sind z. B. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von hilflosen Personen dienen.

Von der Steuer ermäßigt sind z.B. Hunde, welche der Bewachung von einzelstehenden Gebäuden dienen oder von Personen mit geringem Einkommen gehalten werden.

In beiden Fällen ist die Landeshauptstadt Potsdam schriftlich über diese Umstände zu informieren.

Ausführliche Informationen können Sie den entsprechenden Merkblättern zur Befreiung bzw. Ermäßigung entnehmen.



Hundesteuerbefreiung - Merkblatt
FormularDokLink


Hundesteuerermäßigung - Merkblatt
FormularDokLink


Hundesteuer (Abmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink


Hundesteuer (Abmeldung) - Formular
FormularDokLink


Hundesteuer (Anmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink


Hundesteuer (Anmeldung) - Formular
FormularDokLink

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