Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Frau Müller
Sonstiges: Straßenname: F - I, R
Herr Senst
Sonstiges: Straßenname: A - E, J
Frau Schenk
Sonstiges: Straßenname: S - Z
Frau Dähne
Sonstiges: Straßenname: K - Q
Frau Ross
Sonstiges: Straßen mit der PLZ 14476
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam besteuert das Halten von Hunden im Stadtgebiet Potsdam.
Die Besteuerung richtet sich nach der Anzahl und ggf. nach den rassespezifischen Merkmalen der / des gehaltenen Hunde/s.
Hundesteuer
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Steuern@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841420
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Steuern@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841420
0331 2891434
Häufig gestellte Fragen
Kurztext
Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundesteuer Festsetzung
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundesteuer Festsetzung in Brandenburg
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundesteuer (IES:Potsdam) in Potsdam
Teaser
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung für das Land Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Hundesteueranmeldung
- Formular Hundesteuer - Anmeldung
- Kopie des Impfausweises hinsichtlich Besitzer, Beschreibung des Tieres und Kennzeichnung des Tieres
- Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungs-, Überlassungsvertrag, Abgabebescheinigung des Tierheims, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde z. B. den Steuerbescheid) in Kopie
Hundesteuerummeldung
Sind Sie als
Hundehalter
umgezogen ist ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben notwendig:
- Name, Vorname des Hundehalters
- alte Anschrift
- neue Anschrift
- Kassenzeichen
Hundesteuerabmeldung
- Formular Hundesteuer - Abmeldung
- Rückgabe der Hundesteuermarke
- Nachweis über die Abgabe des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag usw.) in Kopie
- bei Tod des Hundes eine tierärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung des Krematoriums (in Kopie)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Von der Steuer
befreit
sind z. B. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von hilflosen Personen dienen.
Von der Steuer
ermäßigt
sind z.B. Hunde, welche der Bewachung von einzelstehenden Gebäuden dienen oder von Personen mit geringem Einkommen gehalten werden.
In beiden Fällen ist die Landeshauptstadt Potsdam
schriftlich
über diese Umstände zu informieren.
Ausführliche Informationen können Sie den entsprechenden
Merkblättern
zur Befreiung bzw. Ermäßigung entnehmen.
Anträge / Formulare
Hundesteuerbefreiung - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuerermäßigung - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuer (Abmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuer (Abmeldung) - Formular
FormularDokLink
Hundesteuer (Anmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuer (Anmeldung) - Formular
FormularDokLink
Schlagwörter
Hundesteuer, Haustier, Hundehaltung, Hundesteuermarke, Hund anmelden, Hundeanmeldung
Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.
Hundesteuer Festsetzung
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundesteuer Festsetzung in Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hundesteuer (IES:Potsdam) in Potsdam
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung für das Land Brandenburg
Hundesteueranmeldung
- Formular Hundesteuer - Anmeldung
- Kopie des Impfausweises hinsichtlich Besitzer, Beschreibung des Tieres und Kennzeichnung des Tieres
- Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungs-, Überlassungsvertrag, Abgabebescheinigung des Tierheims, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde z. B. den Steuerbescheid) in Kopie
Hundesteuerummeldung
Sind Sie als Hundehalter umgezogen ist ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben notwendig:
- Name, Vorname des Hundehalters
- alte Anschrift
- neue Anschrift
- Kassenzeichen
Hundesteuerabmeldung
- Formular Hundesteuer - Abmeldung
- Rückgabe der Hundesteuermarke
- Nachweis über die Abgabe des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag usw.) in Kopie
- bei Tod des Hundes eine tierärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung des Krematoriums (in Kopie)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Von der Steuer befreit sind z. B. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von hilflosen Personen dienen.
Von der Steuer ermäßigt sind z.B. Hunde, welche der Bewachung von einzelstehenden Gebäuden dienen oder von Personen mit geringem Einkommen gehalten werden.
In beiden Fällen ist die Landeshauptstadt Potsdam schriftlich über diese Umstände zu informieren.
Ausführliche Informationen können Sie den entsprechenden Merkblättern zur Befreiung bzw. Ermäßigung entnehmen.
FormularDokLink
Hundesteuerermäßigung - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuer (Abmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuer (Abmeldung) - Formular
FormularDokLink
Hundesteuer (Anmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuer (Anmeldung) - Formular
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