Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Frau Müller
Sonstiges: Straßenname: F - I, R
Herr Senst
Sonstiges: Straßenname: A - E, J
Frau Schenk
Sonstiges: Straßenname: S - Z
Frau Dähne
Sonstiges: Straßenname: K - Q
Herr Wulf
Sonstiges: Straßen mit der PLZ 14476
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Steuern@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841420
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Steuern@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841420
0331 2891434
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund / seine Hunde
innerhalb von 2 Wochen
, schriftlich im Bereich Steuern an-/ abzumelden.
Beginn und Ende der Steuerpflicht:
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes im Haushalt folgt und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund den Haushalt endgültig verlässt.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Alternativ kann die steuerpflichtige Person eine jährliche Zahlungsweise beantragen, welche einen Monat nach Zugang des Bescheides fällig ist.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Anmeldung der Hundesteuer ist gebührenfrei!
Die Hundesteuer beträgt für das Kalenderjahr:
- 108,00 Euro - für den ersten Hund
- 144,00 Euro - für den zweiten Hund
- 192,00 Euro - für den dritten und jeden weiteren Hund
- 648,00 Euro - für gefährliche Hunde
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam besteuert das Halten von Hunden im Stadtgebiet Potsdam.
Die Besteuerung richtet sich nach der Anzahl und ggf. nach den rassespezifischen Merkmalen der / des gehaltenen Hunde/s.
Hundesteuer
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung für das Land Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Hundesteueranmeldung
- Formular Hundesteuer - Anmeldung
- Kopie des Impfausweises hinsichtlich Besitzer, Beschreibung des Tieres und Kennzeichnung des Tieres
- Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungs-, Überlassungsvertrag, Abgabebescheinigung des Tierheims, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde z. B. den Steuerbescheid) in Kopie
Hundesteuerummeldung
Sind Sie als
Hundehalter
umgezogen ist ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben notwendig:
- Name, Vorname des Hundehalters
- alte Anschrift
- neue Anschrift
- Kassenzeichen
Hundesteuerabmeldung
- Formular Hundesteuer - Abmeldung
- Rückgabe der Hundesteuermarke
- Nachweis über die Abgabe des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag usw.) in Kopie
- bei Tod des Hundes eine tierärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung des Krematoriums (in Kopie)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Von der Steuer
befreit
sind z. B. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von hilflosen Personen dienen.
Von der Steuer
ermäßigt
sind z.B. Hunde, welche der Bewachung von einzelstehenden Gebäuden dienen oder von Personen mit geringem Einkommen gehalten werden.
In beiden Fällen ist die Landeshauptstadt Potsdam
schriftlich
über diese Umstände zu informieren.
Ausführliche Informationen können Sie den entsprechenden
Merkblättern
zur Befreiung bzw. Ermäßigung entnehmen.
Anträge / Formulare
Hundesteuer (Anmeldung) - Formular
FormularDokLink
Hundesteuer (Abmeldung) - Formular
FormularDokLink
Hundesteuer (Abmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuerbefreiung - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuer (Anmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuerermäßigung - Merkblatt
FormularDokLink
Schlagwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hund anmelden, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarke
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund / seine Hunde innerhalb von 2 Wochen , schriftlich im Bereich Steuern an-/ abzumelden.
Beginn und Ende der Steuerpflicht:
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes im Haushalt folgt und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund den Haushalt endgültig verlässt.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Alternativ kann die steuerpflichtige Person eine jährliche Zahlungsweise beantragen, welche einen Monat nach Zugang des Bescheides fällig ist.
Die Anmeldung der Hundesteuer ist gebührenfrei!
Die Hundesteuer beträgt für das Kalenderjahr:
- 108,00 Euro - für den ersten Hund
- 144,00 Euro - für den zweiten Hund
- 192,00 Euro - für den dritten und jeden weiteren Hund
- 648,00 Euro - für gefährliche Hunde
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Die Landeshauptstadt Potsdam besteuert das Halten von Hunden im Stadtgebiet Potsdam.
Die Besteuerung richtet sich nach der Anzahl und ggf. nach den rassespezifischen Merkmalen der / des gehaltenen Hunde/s.
Hundesteuer
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung für das Land Brandenburg
Hundesteueranmeldung
- Formular Hundesteuer - Anmeldung
- Kopie des Impfausweises hinsichtlich Besitzer, Beschreibung des Tieres und Kennzeichnung des Tieres
- Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungs-, Überlassungsvertrag, Abgabebescheinigung des Tierheims, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde z. B. den Steuerbescheid) in Kopie
Hundesteuerummeldung
Sind Sie als Hundehalter umgezogen ist ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben notwendig:
- Name, Vorname des Hundehalters
- alte Anschrift
- neue Anschrift
- Kassenzeichen
Hundesteuerabmeldung
- Formular Hundesteuer - Abmeldung
- Rückgabe der Hundesteuermarke
- Nachweis über die Abgabe des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag usw.) in Kopie
- bei Tod des Hundes eine tierärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung des Krematoriums (in Kopie)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Von der Steuer befreit sind z. B. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von hilflosen Personen dienen.
Von der Steuer ermäßigt sind z.B. Hunde, welche der Bewachung von einzelstehenden Gebäuden dienen oder von Personen mit geringem Einkommen gehalten werden.
In beiden Fällen ist die Landeshauptstadt Potsdam schriftlich über diese Umstände zu informieren.
Ausführliche Informationen können Sie den entsprechenden Merkblättern zur Befreiung bzw. Ermäßigung entnehmen.
FormularDokLink
Hundesteuer (Abmeldung) - Formular
FormularDokLink
Hundesteuer (Abmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuerbefreiung - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuer (Anmeldung) - Merkblatt
FormularDokLink
Hundesteuerermäßigung - Merkblatt
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