Dienstleistung
Halterauskunft Erteilung
Wie können Sie die über Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten Daten einsehen?
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Kfz-Zulassungsbehörde
Mo
08:00 – 15:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 12:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:00 Uhr
Sa
08:00 – 12:00 Uhr
Großkundenschalter
Mo
07:00 – 15:00 Uhr
Di
07:00 – 16:00 Uhr
Mi
07:00 – 12:00 Uhr
Do
07:00 – 16:00 Uhr
Fr
07:00 – 12:00 Uhr
Sa
geschlossen
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen ab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.
zulassungsstelle@rathaus.potsdam.de
gks@rathaus.potsdam.de
0331 289843295
0331 2891110
Fördestraße 16
24944 Flensburg
poststelle@kba.de-mail.de
+49 461 3161495
+49 461 3160
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format
Ausführliche Beschreibung
Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen
- über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
- über zugelassene Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
- über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).
Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.
Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.
Erforderliche Unterlagen
Zur Authentifizierung auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes benötigen Sie einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit elektronischer Identitätsnachweis-Funktion, ein Kartenlesegerät und eine Ausweis-App-Software.
Zuständige Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
Ansprechpunkt
Anwenderbetreuung des Kraftfahrt-Bundesamts
Tel.: 0461 316-1717
Schlagwörter
Auto, Halter, Besitzer
Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format
Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen
- über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
- über zugelassene Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
- über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).
Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.
Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.
Zur Authentifizierung auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes benötigen Sie einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit elektronischer Identitätsnachweis-Funktion, ein Kartenlesegerät und eine Ausweis-App-Software.
Kraftfahrt-Bundesamt
Anwenderbetreuung des Kraftfahrt-Bundesamts
Tel.: 0461 316-1717