Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen

  • über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
  • über zugelassene Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
  • über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).

Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.

Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Halterauskunft

Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen

  • über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
  • über zugelassene  Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
  • über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).

Wie können Sie die über Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeicherten Daten einsehen?


Zur Authentifizierung auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes benötigen Sie einen Personalausweis oder  Aufenthaltstitel mit elektronischer Identitätsnachweis-Funktion, ein Kartenlesegerät und eine Ausweis-App-Software.


Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format


Kraftfahrt-Bundesamt


Anwenderbetreuung des Kraftfahrt-Bundesamts
Tel.: 0461 316-1717


Auto, Besitzer, Halter