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Frau Müller
Sonstiges: Grundsteuer B (Straßenname: F - I)
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Sonstiges: Grundsteuer B (Straßenname: A - E, J / Grundstücke ohne Lagebezeichnung)
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Sonstiges: Grundsteuer A / Grundsteuer B (Ortsteile Fahrland, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren)

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Grundsteuer für Grundbesitz auf ihrem Territorium.

Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen.

Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde.

Der Hebesatz für die Landeshauptstadt Potsdam beträgt

  • für das Grund- und Betriebsvermögen ( Grundsteuer B ) 545% und
  • für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ( Grundsteuer A ) 250%.

Auf Antrag kann die Grundsteuer unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.

Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.


Grundsteuer

Adresse
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr



Steuern@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841420
Telefon
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Häufig gestellte Fragen

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Grundsteuer Festsetzung
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Grundsteuer Festsetzung in Brandenburg

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Grundsteuer (IES:Potsdam) in Potsdam


Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?

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