Grundsteuer Festsetzung

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Sonstiges: Grundsteuer A / Grundsteuer B (Ortsteile Fahrland, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren)

Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?


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Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Adresse
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Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

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09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr



Steuern@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841420
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Häufig gestellte Fragen

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Grundsteuer für Grundbesitz auf ihrem Territorium.

Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen.

Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde.

Der Hebesatz für die Landeshauptstadt Potsdam beträgt

  • für das Grund- und Betriebsvermögen ( Grundsteuer B ) 545% und
  • für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ( Grundsteuer A ) 250%.

Auf Antrag kann die Grundsteuer unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.

Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.


Grundsteuer


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