Dienstleistung
Grundsteuer Festsetzung
Frau Müller
Sonstiges: Grundsteuer B (Straßenname: F - I)
Herr Senst
Sonstiges: Grundsteuer B (Straßenname: A - E, J / Grundstücke ohne Lagebezeichnung)
Frau Schenk
Sonstiges: Grundsteuer B (Straßenname: S - Z)
Frau Dähne
Sonstiges: Grundsteuer B (Straßenname: K - R)
Herr Wulf
Sonstiges: Grundsteuer A / Grundsteuer B (Ortsteile Fahrland, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren)
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Steuern@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841420
0331 2891434
Edisonallee 5-9
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Friedrich-Ebert-Straße 79/81
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Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die
Grundsteuer
ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Grundsteuer für Grundbesitz auf ihrem Territorium.
Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen.
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde.
Der
Hebesatz
für die Landeshauptstadt Potsdam beträgt
-
für das Grund- und Betriebsvermögen (
Grundsteuer B
) 545% und
-
für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (
Grundsteuer A
) 250%.
Auf Antrag kann die Grundsteuer unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Grundsteuer
Schlagwörter
Zahlung, Jahreszahlerin, Zahlungsrhythmus, Einmalzahlung, Jahreszahler
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Grundsteuer für Grundbesitz auf ihrem Territorium.
Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen.
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und dem Hebesatz der Gemeinde.
Der Hebesatz für die Landeshauptstadt Potsdam beträgt
- für das Grund- und Betriebsvermögen ( Grundsteuer B ) 545% und
- für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen ( Grundsteuer A ) 250%.
Auf Antrag kann die Grundsteuer unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Grundsteuer