Onlineantrag Personenstandsurkunden

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Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Personenstandsregister werden seit 1874 geführt.

Das Standesamt stellt Geburtsurkunden aus und zwar für alle Geburten, die sich ereignet haben

  • in der Landeshauptstadt Potsdam mit den früheren eigenständigen Orten Babelsberg, Nowawes, Bornim, Bornstedt, Caputh, Drewitz, Eiche, Klein Glienicke, Neuendorf, Sanssouci, Potsdamer Forst, Golm, Groß Glienicke/Seeburg, Marquardt, Fahrland, Neu Fahrland
  • in der Gemeinde Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
  • im Ausland und die im Standesamt Potsdam nachträglich nochmals beurkundet wurden.

Das Standesamt Potsdam stellt Ihnen auch Geburtsurkunden aus den Geburtenregistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus.

Möglich ist dies allerdings nur, wenn der Registereintrag dort elektronisch geführt wird. Dies trifft für Einträge ab 2009 zu, für Einträge vor 2009 ist es aber nicht immer der Fall.

Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Potsdam, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann. Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.      

Auf Wunsch kann die Urkunde auch als mehrsprachige Urkunde ausgestellt werden (deutsch, englisch, französisch, spanisch, griechisch, italienisch, niederländisch, portugiesisch, türkisch, slowenisch, polnisch, litauisch, estnisch, rumänisch, bulgarisch).

Fehlt auf Ihrer Urkunde ein Eintrag (z.B. der Hinweis auf ein vor 2009 geborenes Kind), macht dies die Urkunde nicht automatisch falsch / ungültig! Dies kann verschiedene bürokratische Gründe haben - im Zweifelsfall nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Standesamt diesbezüglich auf.

Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus. Die Register werden dann an das Stadtarchiv der Landeshauptstadt Potsdam abgegeben. Dieses stellt dann Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus.

Landeshauptstadt Potsdam
Stadtarchiv
Helene-Lange-Str. 14
14469 Potsdam


Geburtsurkunde

Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

BITTE BEACHTEN SIE:

Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Mo

09:00 – 12:00 Uhr

Di

09:00 – 18:00 Uhr

Mi

09:00 – 12:00 Uhr

Do

09:00 – 16:00 Uhr

Fr

geschlossen



standesamt@rathaus.potsdam.de

neugeborene@rathaus.potsdam.de

urkundenstelle@rathaus.potsdam.de

sterbefaelle@rathaus.potsdam.de

staatsangehoerigkeitsbehoerde@rathaus.potsdam.de

namensaenderungsbehoerde@rathaus.potsdam.de

auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2891735
Telefon
0331 2891112

Häufig gestellte Fragen

Land Brandenburg:

Es werden Kosten erhoben nach den Tarifstellen 12.4.1 und 12.4.4 der Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)


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Geburtsurkunde beantragen
Geburtsurkunde Ausstellung in Brandenburg
Geburtsurkunde Ausstellung in Brandenburg
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Geburtsurkunde (IES:Potsdam) in Potsdam


  • Geburtsurkunde Ausstellung
  • Eltern sind verpflichtet, die Geburt eines Kindes anzuzeigen, im Zuge dessen wird ein Geburtsregistereintrag erstellt und auf Wunsch daraus eine Geburtsurkunde ausgestellt
  • Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, enthält Angaben zu Vor- und Familiennamen sowie im Regelfall zu den Eltern
  • Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters
  • zuständig: Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte
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BITTE BEACHTEN SIE:

Anträge auf Ausstellung von Geburtsurkunden können nur per E-Mail, Post oder Telefax gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular und fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses bei.

Die Urkunden werden zusammen mit einem Gebührenbescheid ausschließlich per Post versendet. Bitte übersenden Sie kein Bargeld! Eine persönliche Vorsprache im Standesamt zur Abholung von Urkunden ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.



Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.


Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
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  • Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt .

Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.



Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.


Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
  • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

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Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

  • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
  • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
  • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
  • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

  • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
  • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.


Für den Geburtsort zuständiges Standesamt


Personenstandsurkunde / beglaubigte Abschrift - Antrag
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