Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.

Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.

Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finderin oder Finder haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.

Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit dem Fundbüro können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Der Finder muss persönlich im Fundbüro erscheinen.
  • Bei der Annahme einer Fundsache wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen werden.
  • Die Abgabe der Fundsache kann auch durch einen Dritten mittels Vollmacht erfolgen.

Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.

Der Finder kann entweder

  • Eigentumserwerb oder
  • Finderlohn

anmelden.

Bei den Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten.


Fundsachen - Annahme

Adresse
Yorckstr. 24
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Mo

10:00 – 16:00 Uhr

Di

10:00 – 16:00 Uhr

Mi

12:00 – 18:00 Uhr

Do

10:00 – 16:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

geschlossen



fundbuero@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891587

Häufig gestellte Fragen

  • Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
  • Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige

Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.


  • keine
  • gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
Abgabe: kostenfrei

  • Fund- oder Verlustanzeige
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel:
    • Personalausweis
    • Zweitschlüssel
    • IMEI-Nummer bei Smartphones und Laptops

Ihre Ansprechperson beim Fundbüro teilt Ihnen mit, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung beigefügt werden müssen.

  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als EUR 10,00 hat.
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige beim Fundbüro abgeben:

  • Die Anzeige können Sie per Online-Antrag, in Papierform oder auch persönlich vor Ort beim zuständigen Fundbüro abgeben.
  • Sie sollten möglichst detaillierte Angaben über Ort und Zeit sowie eine Beschreibung zur Fundsache- oder Verlust abgeben.
  • In jedem Falle sollten Sie Ihre Kontaktdaten beim Fundbüro hinterlegen, damit Sie im Falle eines Fundes benachrichtigt werden können. Dazu sind Sie jedoch nicht verpflichtet.
  • Fundsachen werden mindestens 6 Monate für Sie verwahrt und anschließend verwertet.

Hinweis: Einige Städte und Gemeinden nutzen für die Meldung einen Online-Dienst.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Für verlorene Ausweisdokumente ist ein persönliches Erscheinen nach Terminvereinbarung im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam notwendig, um zugleich ggf. neue oder vorläufige Dokumente zu beantragen.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.

Der Finder kann bei Fundsachen (die keine persönlichen Daten enthalten) Eigentumserwerb anmelden. Es werden dann die Fundanzeige und Fotos der Fundsache benötigt.



Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, mitverwaltende Gemeinde

(Fundbüros der örtlichen Ordnungsbehörden)


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