Dienstleistung
Fundsachen Herausgabe
Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Fundsachen - Abholung
Yorckstr. 24
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Mo
10:00 – 16:00 Uhr
Di
10:00 – 16:00 Uhr
Mi
12:00 – 18:00 Uhr
Do
10:00 – 16:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
geschlossen
fundbuero@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891587
Häufig gestellte Fragen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fundsachen Herausgabe
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fundsachen Herausgabe in Brandenburg
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
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Fundsachen - Abholung (IES:Potsdam) in Potsdam
Teaser
Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht bei Abholung durch Dritte
- Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen.
Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.
Hinweis:
Der Finder kann Anspruch auf Finderlohn angemeldet haben.
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Fundsachen Herausgabe in Brandenburg
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Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?
Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht bei Abholung durch Dritte
- Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache
Wenn Sie Fundsachen abholen möchten, ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Bei Abholung durch Dritte ist eine Vollmacht vorzulegen.
Des Weiteren ist ein Nachweis über das Eigentum an der verlorenen Sache zu erbringen.
Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.
Hinweis:
Der Finder kann Anspruch auf Finderlohn angemeldet haben.