Online-Terminverwaltung Fahrerlaubnisbehörde

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Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren

Adresse
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Mo

08:00 – 15:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 12:00 Uhr

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 12:00 Uhr

Sa

08:00 – 12:00 Uhr


Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 ( nicht zur Terminvereinbarung ) zu folgenden Zeiten erreichbar:

Mo

11:00 – 12:00 Uhr

Di

15:00 – 16:00 Uhr

Do

11:00 – 12:00 Uhr

Fr

11:00 – 12:00 Uhr


Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289843298
Telefon
0331 2891110

Häufig gestellte Fragen

Land Brandenburg:

Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen


  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

  • Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B
  • durch die Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt
  • wenn eine Person am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnimmt und sie die Fahrerlaubnisprüfung besteht, erhält sie zunächst eine Prüfungsbescheinigung
  • mit der Prüfungsbescheinigung darf die Person vor dem 18. Geburtstag in Deutschland in Begleitung einer benannten und zugelassenen Person ein Fahrzeug der Klassen B und BE führen
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Ab sofort nimmt die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam den Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit Begleiteten Fahren ab 17 Jahren postalisch entgegen.

Bitte nutzen Sie das postalische Antragsverfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist eine persönliche Vorsprache in der Behörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Reihenfolge ihres Posteinganges. Anfragen zu dem Bearbeitungstand Ihres Antrages können nicht beantwortet werden; bitte beachten Sie die öffentlichen Bearbeitungszeiten.

Bitte nutzen Sie den hinterlegten Antrag.

Der Antrag ist im Original an folgende Postanschrift zu übersenden:

Landeshauptstadt Potsdam
Arbeitsgruppe 3225 Fahrerlaubnisangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam



Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B in Brandenburg
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B in Brandenburg

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren (IES:Potsdam) in Potsdam


Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
  • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!

Bei dieser Variante bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:

  • Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift , sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
  • ein aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung
  • Antrag und alle Anlagen Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
  • Benennung von mindestens einer Begleitperson
  • ggf. Vollmacht der Erziehungsberechtigten (nur wenn der / die AntragstellerIn ohne Erziehungsberechtigen erscheint)
  • Jede Begleitperson muss die Anlage 2 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 ausfüllen, unterschreiben und die erforderlichen Unterlagen einreichen (eine Kopie Führerschein und eine Kopie des Personalausweises beidseitig müssen zur Antragstellung vorgelegt werden)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) im Original
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
  • Name der ausbildenden Fahrschule


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Antragsteller / Die Antragstellerin

  • Mindestalter bei Antragstellung 16,5 Jahre
  • der Hauptwohnsitz muss in Potsdam sein
  • Benennung von mindestens einer Begleitperson

Die Begleitperson

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein


Land Brandenburg:

Persönliche Antragstellung

Anlage I
FormularDokLink


Anlage II
FormularDokLink


Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
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Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
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Fotomustertafel der Bundesdruckerei
FormularDokLink


Fahrerlaubnisantrag
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Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Land Brandenburg:

Persönliche Antragstellung


Anlage I
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Anlage II
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Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
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Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
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Fotomustertafel der Bundesdruckerei
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Fahrerlaubnisantrag
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Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Diese Fahrerlaubnis gilt nur im Inland.



Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Fahrerlaubnis, Führerschein auf Probe, Führerschein mit 17, Führerschein, Begleitetes Fahren, BF 17