Online-Terminverwaltung Fahrerlaubnisbehörde

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Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.


Adresse
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Mo

08:00 – 15:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 12:00 Uhr

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 12:00 Uhr

Sa

08:00 – 12:00 Uhr


Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 ( nicht zur Terminvereinbarung ) zu folgenden Zeiten erreichbar:

Mo

11:00 – 12:00 Uhr

Di

15:00 – 16:00 Uhr

Do

11:00 – 12:00 Uhr

Fr

11:00 – 12:00 Uhr


Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289843298
Telefon
0331 2891110

Häufig gestellte Fragen

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • 52,40 € - Ersterteilung mit einer Begleitperson
  •  5,10 € - für jede weitere Begleitperson
  •  5,10 € - Direktversand

Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.



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  • 4 - 6 Wochen


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die theoretische bzw. praktische Prüfung darf erst dann begonnen werden, wenn der Führerscheinantrag in der Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet und Ihrerseits nach Bearbeitung bezahlt wurde. Weiterhin muss der Prüfauftrag elektronisch bei der DEKRA registriert sein.



Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.
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Begleitetes Fahren - Fahrerlaubnisersterteilung mit 17 Jahren


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
  • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson
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Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!

Bei dieser Variante bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:

  • Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift , sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.

Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
  • ein aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung
  • Antrag und alle Anlagen Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
  • Benennung von mindestens einer Begleitperson
  • ggf. Vollmacht der Erziehungsberechtigten (nur wenn der / die AntragstellerIn ohne Erziehungsberechtigen erscheint)
  • Jede Begleitperson muss die Anlage 2 zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17 ausfüllen, unterschreiben und die erforderlichen Unterlagen einreichen (eine Kopie Führerschein und eine Kopie des Personalausweises beidseitig müssen zur Antragstellung vorgelegt werden)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) im Original
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe im Original
  • Name der ausbildenden Fahrschule


Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
    • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
    • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
  • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
    • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
    • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
    • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
    • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.
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Der Antragsteller / Die Antragstellerin

  • Mindestalter bei Antragstellung 16,5 Jahre
  • der Hauptwohnsitz muss in Potsdam sein
  • Benennung von mindestens einer Begleitperson

Die Begleitperson

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung mit nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister belastet sein


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Diese Fahrerlaubnis gilt nur im Inland.



Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Anlage II
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Fahrerlaubnisantrag
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Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
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Fotomustertafel der Bundesdruckerei
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Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
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Anlage I
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Begleitetes Fahren, Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein, Führerschein auf Probe, Führerschein mit 17