Dienstleistung
Fahrerkarte für den gewerblichen Transport bzw. Güterbeförderung und die Personenbeförderung erstmalig beantragen
Sie sind Fahrer:in eines LKWs oder Busses und müssen eine Fahrerkarte erstmalig beantragen.
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
14469 Potsdam
Mo
08:00 – 15:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 12:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:00 Uhr
Sa
08:00 – 12:00 Uhr
Die Fahrerlaubnisbehörde ist ab sofort telefonisch unter der Rufnummer
0331 / 289 - 3290
(
nicht zur Terminvereinbarung
) zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo
11:00 – 12:00 Uhr
Di
15:00 – 16:00 Uhr
Do
11:00 – 12:00 Uhr
Fr
11:00 – 12:00 Uhr
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de
0331 289843298
0331 2891110
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
7 - 21 Tage
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Fahrerkarte wird grundsätzlich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an den Antragsteller verschickt.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Gültigkeit:
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.
Die Folgekarte ist rechtzeitig zu beantragen:
frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf.
Welche Gebühren fallen an?
45 Euro
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- 46,00 € - Ersterteilung und Verlängerung / Ersatzausstellung bei Verlust
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
Ausführliche Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
- sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.
Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.
Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.
Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).
Die Erteilung ist gebührenpflichtig.
Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.
Hinweise:
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Artikel 26 und 27 Verordnung (EU) Nummer 165/2014
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)
- Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
- Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift
- Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!
Bei der postalischen Beantragung bitte unbedingt bzgl. der
Ausweiskopie
beachten:
-
Auf dieser Kopie müssen das
Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift
, sowie
das Gültigkeitsdatum
und Ihre
Unterschrift
erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.
Unterlagen:
-
bei Verlängerung zusätzlich
: bisherige Fahrerkarte
-
bei Verlust
der Fahrerkarte: schriftliche Erklärung zum Verlust; die Erklärung muss die persönlichen Daten und eine Unterschrift enthalten!
-
bei defekter
Fahrerkarte: defekte Fahrerkarte im Original und schriftliche Erklärung zum Fehler
Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie
- in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
- einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde online oder vor Ort beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
-
Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
- sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.
Hinweis:
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.
Hinweis:
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Fahrerkarte – Umtausch wegen Namensänderung:
Umtausch wegen Namensänderung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings muss die Nachvollziehbarkeit im Personaldokument gegeben sein.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Anträge / Formulare
Fahrerkarte
FormularDokLink
Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
FormularDokLink
Schlagwörter
Kontrollkarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiber, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Kraftfahrer, FKR, Gewerblicher Transport, Personenbeförderung, Güterverkehr, Antrag Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Werkstattkarte, Kraftfahrt-Bundesamt, Unternehmenskarte, Fahrtenschreiberkarten, Fahrkontrollgerätekarten, Lenk- und Ruhezeiten, Führerschein, Güterbeförderung
7 - 21 Tage
Die Fahrerkarte wird grundsätzlich vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an den Antragsteller verschickt.
keine
Gültigkeit:
Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig.
Die Folgekarte ist rechtzeitig zu beantragen:
frühestens 6 Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf.
45 Euro
- 46,00 € - Ersterteilung und Verlängerung / Ersatzausstellung bei Verlust
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
- Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
- sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.
Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.
Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.
Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).
Die Erteilung ist gebührenpflichtig.
Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.
Hinweise:
Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.
§ 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Artikel 26 und 27 Verordnung (EU) Nummer 165/2014
- Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)
- Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
- Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift
- Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat
Bei der zu bevorzugenden postalischen Beantragung finden Sie alle Hinweise zu den notwendigen Unterlagen auf dem Antrag!
Bei der postalischen Beantragung bitte unbedingt bzgl. der Ausweiskopie beachten:
- Auf dieser Kopie müssen das Foto, Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift , sowie das Gültigkeitsdatum und Ihre Unterschrift erkennbar sein. Andere Daten dürfen Ihrerseits geschwärzt werden.
Unterlagen:
- bei Verlängerung zusätzlich : bisherige Fahrerkarte
- bei Verlust der Fahrerkarte: schriftliche Erklärung zum Verlust; die Erklärung muss die persönlichen Daten und eine Unterschrift enthalten!
- bei defekter Fahrerkarte: defekte Fahrerkarte im Original und schriftliche Erklärung zum Fehler
Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie
- in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
- einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.
Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde online oder vor Ort beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
-
Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
- direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
- sich direkt (nach online-Authentifizierung und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.
Hinweis:
Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.
Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.
Widerspruch
In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.
Hinweis:
Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.
Fahrerkarte – Umtausch wegen Namensänderung:
Umtausch wegen Namensänderung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, allerdings muss die Nachvollziehbarkeit im Personaldokument gegeben sein.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
FormularDokLink
Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
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