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Frau Purfürst
Sonstiges: Grundwassernutzung

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Wasserrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten des Grundwassers für die Trockenhaltung von Baugruben
  • Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen innerhalb des Bauantrages mit einzureichen.

Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen)

Adresse
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
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Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

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Umwelt-Natur@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841810

Häufig gestellte Fragen

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.  


  • Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
  • Bohrarbeiten / Erdaufschlüsse, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, müssen angezeigt werden.
  • Bei der speziellen Planung einer Bohrung für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde muss eine Erlaubnis beantragt werden.
  • Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, solange die zuständige Behörde diese Erlaubnis nicht erteilt hat.
  • Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
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Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam) in Potsdam


Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.


§49 Abs 1 Satz 2 WHG

§ 56 BbgWG

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam -  Wasserversorgungssatzung

Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen



Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • siehe Merkblatt


Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.


Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden


Untere Umweltbehörden

Bauvorhaben, Bodeneingriff, Erdwärme, Erdaufschluss, Grundwasserwärmepumpen, vertikale Erdwärmesonde, Erdarbeiten, Bohrung, Grundwasser, Geothermie