Dienstleistung
Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als „Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Wasserrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten des Grundwassers für die Trockenhaltung von Baugruben
- Erfolgt dieser Eingriff innerhalb eines baugenehmigungspflichtigen Vorhabens, so sind die Unterlagen innerhalb des Bauantrages mit einzureichen.
Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen)
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Umwelt-Natur@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841810
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Kurztext
- Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
- Bohrarbeiten / Erdaufschlüsse, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, müssen angezeigt werden.
- Bei der speziellen Planung einer Bohrung für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde muss eine Erlaubnis beantragt werden.
- Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, solange die zuständige Behörde diese Erlaubnis nicht erteilt hat.
- Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam) in Potsdam
Teaser
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
§ 56 BbgWG
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam -
Wasserversorgungssatzung
Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen
Erforderliche Unterlagen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- siehe Merkblatt
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Zuständige Stelle
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Untere Umweltbehörden
Schlagwörter
Bauvorhaben, Bodeneingriff, Erdwärme, Erdaufschluss, Grundwasserwärmepumpen, vertikale Erdwärmesonde, Erdarbeiten, Bohrung, Grundwasser, Geothermie
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
- Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
- Bohrarbeiten / Erdaufschlüsse, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, müssen angezeigt werden.
- Bei der speziellen Planung einer Bohrung für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde muss eine Erlaubnis beantragt werden.
- Mit dem Vorhaben darf nicht begonnen werden, solange die zuständige Behörde diese Erlaubnis nicht erteilt hat.
- Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden
Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung
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Grundwasserbenutzung - Erdaufschlüsse (Grundwasserabsenkungen) (IES:Potsdam) in Potsdam
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
§ 56 BbgWG
Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam - Wasserversorgungssatzung
Verwaltungsvorschrift über Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen
Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen
- siehe Merkblatt
Widerspruch
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden
Untere Umweltbehörden