Dienstleistung
Entrichtung der Fischereiabgabe
Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
14469 Potsdam
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Mo
geschlossen
Di
09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi
geschlossen
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09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr
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Allg.Ordnungsangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841748
0331 2891748
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR
Ausführliche Beschreibung
In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr
2,50 EUR
an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr
12,00 EUR
Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe
40,00 EUR
.
Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.
Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.
Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Die Nachweiskarte muss zusammen mit der Angelkarte für das jeweilige Gewässer sowie dem Fischereischein (beim Angeln auf Raubfisch) mitgeführt werden.
Sie erhalten die Nachweiskarte und die Marken u. a. im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder direkt bei der Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug.
Die Angelkarte ist im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder bei dem Fischereiausübungsberechtigten, z. B. dem Fischer erhältlich.
Für einige Gewässer genügt eine Vereinsmitgliedschaft.
Fischereiabgabe
Erforderliche Unterlagen
Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem
postalischen Wege
möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.
- ausgefüllter Antrag
- Personalausweiskopie (beide Seiten)
Voraussetzungen
Mindestalter 8 Jahre
Verfahrensablauf
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem
postalischen Wege
möglich.
Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.
Formulare
- Formulare: Keine
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fischereischein u. Fischereiabgabemarke - Antrag
FormularDokLink
Informationen zur Datenverarbeitung für Fischereiangelegenheiten
FormularDokLink
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~fischereibehoerde-oberste
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
untere Fischereibehörden
Schlagwörter
Fischereiabgabe, Angelmarke, Fischereimarke, Angelabgabe, Angelkarte
Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR
In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr 12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR .
Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.
Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.
Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.
- Die Nachweiskarte muss zusammen mit der Angelkarte für das jeweilige Gewässer sowie dem Fischereischein (beim Angeln auf Raubfisch) mitgeführt werden.
Sie erhalten die Nachweiskarte und die Marken u. a. im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder direkt bei der Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug.
Die Angelkarte ist im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder bei dem Fischereiausübungsberechtigten, z. B. dem Fischer erhältlich.
Für einige Gewässer genügt eine Vereinsmitgliedschaft.
Fischereiabgabe
Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse
Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.
- ausgefüllter Antrag
- Personalausweiskopie (beide Seiten)
Mindestalter 8 Jahre
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich.
Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.
- Formulare: Keine
- Onlineverfahren möglich: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fischereischein u. Fischereiabgabemarke - AntragFormularDokLink
Informationen zur Datenverarbeitung für Fischereiangelegenheiten
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Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.
https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~fischereibehoerde-oberste
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
untere Fischereibehörden