Ansprechpartner
Frau Prinz
Sonstiges: Untere Fischereibehörde

In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr  12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR .

Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.

Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Die Nachweiskarte muss zusammen mit der Angelkarte für das jeweilige Gewässer sowie dem Fischereischein (beim Angeln auf Raubfisch) mitgeführt werden.

Sie erhalten die Nachweiskarte und die Marken u. a. im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder direkt bei der Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug.

Die Angelkarte ist im Naturkundemuseum Potsdam, in Angelfachgeschäften oder bei dem Fischereiausübungsberechtigten, z. B. dem Fischer erhältlich.

Für einige Gewässer genügt eine Vereinsmitgliedschaft.


Fischereiabgabe

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

BITTE BEACHTEN SIE: 

Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Mo

geschlossen

Di

09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Fr

geschlossen



Allg.Ordnungsangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841748
Telefon
0331 2891748

Häufig gestellte Fragen

Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR


Um in Brandenburg angeln und fischen zu dürfen, benötigt einen gültigen Fischereischein  

- Zusätzlich muss er jährlich eine Fischereiabgabe entrichten

- Die erforderlichen Fischereiabgabemarken erhalten Sie bei den Gemeinden, in ausgewählten Verbänden und Läden oder im Rahmen eines Pilotprojektes


https://www.angelkarten.com/

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Entrichtung der Fischereiabgabe
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fischereiabgabe (IES:Potsdam) in Potsdam


Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.


Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich. Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.

  • ausgefüllter Antrag
  • Personalausweiskopie (beide Seiten)


Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.

Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Beantragung des Fischereischeines und der Fischereiabgabe ist auf dem postalischen Wege möglich.

Senden Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zu. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie das entsprechende Dokument auf dem Postweg zurück.



- Formulare: Keine

- Onlineverfahren möglich: Ja

- Schriftform erforderlich: Nein

- Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Informationen zur Datenverarbeitung für Fischereiangelegenheiten
FormularDokLink


Fischereischein u. Fischereiabgabemarke - Antrag
FormularDokLink

Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.


https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~fischereibehoerde-oberste

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte


untere Fischereibehörden

Fischereimarke, Angelabgabe, Angelmarke, Angelkarte, Fischereiabgabe