Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Anmeldung der Eheschließung und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten wird ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.

Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Potsdam, können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Potsdam anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung anzumelden.

Wenn Sie beide nicht in Potsdam wohnen, können Sie im Standesamt Potsdam heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.

Die Anmeldung der Eheschließung und die verbindliche Reservierung eines Termins ist frühestens 6 Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich, sollte aber auch nicht später als 1 Monat vorher erfolgen.

Bitte beachten Sie:

  • Wegen der ab Mitte des Jahres 2024 geplanten Sanierung des gesamten Rathauses zieht das Standesamt voraussichtlich im April/Mai 2024 an einen anderen Standort. Bis zum Abschluss des Umzugs können für die Monate April bis Dezember 2024 sowohl für das Rathaus als auch für den neuen Standort vorerst keine Termine reserviert werden.

    Auch für das Schloss Lindstedt können im Jahr 2024 keine Termine angeboten werden.

  • Ab dem 01. Oktober 2023 können Termine für die Außenorte für das Jahr 2024, die außerhalb des 6-Monats-Zeitraumes liegen, vorreserviert werden. Der Termin wird jedoch erst verbindlich, wenn rechtzeitig zu Beginn der 6-Monats-Frist die Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen wird und dem Standesamt Potsdam alle Anmeldeunterlagen vorliegen.

    Sollten Sie eine Vorreservierung wünschen, senden Sie Ihren Terminwunsch bitte per E-Mail mit Ihren beiden Namen, Ihrer Anschrift und einer Telefonnummer für Rückfragen an standesamt@rathaus.potsdam.de.

  • Eine Terminvormerkung ist jedoch nicht für Paare möglich, von denen ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, da gegebenenfalls ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen ist. Bitte nehmen Sie in diesem Fall per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Standesamt Potsdam auf.

  • Eine quartalsweise Kalenderübersicht, an welchen Außenorten das Standesamt Potsdam Termine 2024 anbietet, finden Sie ab 30. September 2023 unter Downloads / Links.


Heiraten in Potsdam (allgem. Informationen)

  • Eheschließung Anmeldung
  • der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll
  • Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden
  • eine Eheschließung können anmelden:
    • volljährige Personen
  • Auskunft durch: zuständiges Standesamt
  • Anmeldung muss persönlich beim Standesamt erfolgen, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • zuständig:
    • Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Anmeldung einer Eheschließung ist bis auf weiteres nur per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das unter Downloads/Links hinterlegte Antragsformular und fügen Sie die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen im Original (siehe Details) und eine Kopie Ihrer Personalausweise/Reisepässe bei.

Für die Absprache zum Ablauf einer bereits terminierten Eheschließung vereinbaren Sie bitte per E-Mail unter standesamt@rathaus.potsdam.de einen Termin.

An Eheschließungen können das Brautpaar, ein/e Fotograf/in und ggf. Musiker/innen sowie

  • im Rathaus 28 weitere Gäste
  • im Krongut Bornstedt 20 weitere Gäste
  • in der Alten Neuendorfer Kirche am Neuendorfer Anger 60 weitere Gäste
  • im Schloss Kartzow 40 weitere Gäste
  • im Belvedere Pfingstberg 25 weitere Gäste (18 Sitzplätze / 7 Stehplätze)
  • in den Neuen Kammern 40 weitere Gäste (jeweils incl. Kindern des Brautpaares oder der Gäste)

teilnehmen.

Die möglichen Gästezahlen in der Biosphäre, im URANIA-Planetarium werden in individueller Absprache festgelegt.


Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.


Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
  • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
    • aktuelle Geburtsurkunde
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
  • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • die Eheurkunde oder
    • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
    • die Sterbeurkunde des früheren Partners
  • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
  • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder
  • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
    • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis
    • Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

  • weitere Unterlagen:
    • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
     

Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung sowie für die auszustellenden Eheurkunden.

Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt.

51,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung deutschen Rechts

30,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung ausländischen Rechts (zusätzlich je Auslandsbeteiligung)

15,00 Euro - Eheurkunde (1. Exemplar)
  7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar

15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
  7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe

Eheschließung in den Amtsräumen (Rathaus)
45,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes 
                    (Mo+Mi 10-14 Uhr, Di 10-17 Uhr, Do 10-15 Uhr, Fr 10-12 Uhr)

100,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
                    (Mo+Mi ab 15 Uhr, Do ab 16 Uhr, Fr ab 13 Uhr, Sa 10-14 Uhr)

Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte)
120,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes 
                    (Mo+Mi 10-14 Uhr, Di 10-17 Uhr, Do 10-15 Uhr, Fr 10-12 Uhr)

150,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
                    (Mo+Mi ab 15 Uhr, Do ab 16 Uhr, Fr ab 13 Uhr, Sa 10-14 Uhr)

Mietbeträge für die Außenorte
   120,00 Euro - Krongut Bornstedt
   300,00 Euro - Alte Neuendorfer Kirche
   370,00 Euro - Schloss Kartzow  
   275,00 Euro - Biosphäre Potsdam
   300,00 Euro - URANIA-Planetarium
   750,00 Euro - Belvedere auf dem Pfingstberg
   700,00 Euro - Schloss Lindstedt (Mindestgebühr zzgl. Nebenkosten)
 1.500,00 Euro - Neue Kammern (Mindestgebühr)

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.


Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

  • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

  • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.


  • Widerspruch
  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Eheschließungen - Jahresplanung 2024 (April - Juni)
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Eheschließungen - Jahresplanung 2024 (Oktober - Dezember)
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Eheschließungen - Jahresplanung 2024 (Januar - März)
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Eheschließungen - Jahresplanung 2024 (Juli - September)
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Schriftliche Anmeldung Eheschließung
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Eheschließungsorte in Potsdam
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Eheschließungen in den Räumlichkeiten der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (Schloss Lindstedt & Ne
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Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)


  • Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

Hochzeit, Ehevoraussetzungen, Trauung, Eheschließung, Aufgebot, Heiraten, Eheanmeldung, Trauzeugen, Standesamt