Dienstleistung
Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
(Haus P, 2. Etage)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Terminsprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
ZAED@rathaus.potsdam.de
0331 289842431
0331 2892404
0331 2892402
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Ausführliche Beschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Folgende Leistungen werden vom Zahnärztlichen Dienst angeboten:
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Für Kindergartenkinder und Schüler zur Früherkennung von Zahn- und Munderkrankungen sowie Beurteilung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die Untersuchungen finden jährlich in Kindergärten/Tagespflegestätten und Schulen statt und werden im Prophylaxepass dokumentiert.
Bei Bedarf erhält jedes Kind zusätzlich eine entsprechende Mitteilung an die Sorgeberechtigten, so dass eine rechtzeitige zahnärztliche Behandlung erfolgen kann, Schmerzen und Folgeschäden reduziert bzw. vermieden werden können. Ebenso unterstützen die Untersuchungen den Angstabbau vor einer zahnärztlichen Behandlung.
Festgestellt werden dabei:
- Erkrankungen der Zähne bzw. des Zahnhalteapparates
- Zahn- und Kieferfehlstellungen
- funktionelle und ästhetische Störungen
Gesundheitsförderung / Gruppenprophylaxe
In Kindergärten/Tagespflegestätten, Schulen und in den Räumlichkeiten des Zahnärztlichen Dienstes zur Stärkung der Eigenverantwortung für die Zahngesundheit.
Dazu gehören das Erlernen altersgerechter Zahnputztechniken und Aufklärungen über gesundes und zahnfreundliches Essverhalten sowie Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch. Darüber hinaus werden spezifische Programme zur Betreuung von Kindern mit besonderem Kariesrisiko (Betreuungscontrolling) durchgeführt.
Zahnschmelzhärtung
(Fluoridierung) unter besonderer Berücksichtigung der Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko. Fluoridierungsmaßnahmen werden nur nach Vorliegen der Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten durchgeführt.
Multiplikatorenschulung
Für Sorgeberechtigte, Erzieher und Lehrer etc.
Öffentlichkeitsarbeit
(z.B. Tag der Zahngesundheit)
Alljährlich rund um den 25. September findet der Tag der Zahngesundheit als großer Projekttag rund um das Thema „Gesund beginnt im Mund“ zusammen mit Kitas und Schulen in Potsdam statt. Unterstützt wird der Aktionstag vom Büro der Zahnärztlichen Gruppenprophylaxe im Land Brandenburg.
Im Schuljahr 2021/2022 inszenierte die Theatergruppe „Holzwurmtheater“ zwei altersgerechte Aufführungen für die Schüler der 1. bis 4. Klassenstufe der Waldstadt-Grundschule.
Gesundheitsberichterstattung
Fasst die nach standardisierten Methoden erhobenen und dokumentierten Befunde zusammen, bewertet sie nach epidemiologischen Kriterien und bereitet präventive Betreuungskonzepte vor.
Gutachtenerstellung
Nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen.
Zahnmedizinisches Leistungsportfolio
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB 5)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
(BbgGDG)
Brandenburgisches Schulgesetz
(BbgSchulG)
Erforderliche Unterlagen
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich.
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Schlagwörter
Fehlstellung von Zähnen, zahnärztlicher Dienst, Zahnschäden, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Folgende Leistungen werden vom Zahnärztlichen Dienst angeboten:
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Für Kindergartenkinder und Schüler zur Früherkennung von Zahn- und Munderkrankungen sowie Beurteilung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Die Untersuchungen finden jährlich in Kindergärten/Tagespflegestätten und Schulen statt und werden im Prophylaxepass dokumentiert.
Bei Bedarf erhält jedes Kind zusätzlich eine entsprechende Mitteilung an die Sorgeberechtigten, so dass eine rechtzeitige zahnärztliche Behandlung erfolgen kann, Schmerzen und Folgeschäden reduziert bzw. vermieden werden können. Ebenso unterstützen die Untersuchungen den Angstabbau vor einer zahnärztlichen Behandlung.
Festgestellt werden dabei:
- Erkrankungen der Zähne bzw. des Zahnhalteapparates
- Zahn- und Kieferfehlstellungen
- funktionelle und ästhetische Störungen
Gesundheitsförderung / Gruppenprophylaxe
In Kindergärten/Tagespflegestätten, Schulen und in den Räumlichkeiten des Zahnärztlichen Dienstes zur Stärkung der Eigenverantwortung für die Zahngesundheit.
Dazu gehören das Erlernen altersgerechter Zahnputztechniken und Aufklärungen über gesundes und zahnfreundliches Essverhalten sowie Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch. Darüber hinaus werden spezifische Programme zur Betreuung von Kindern mit besonderem Kariesrisiko (Betreuungscontrolling) durchgeführt.
Zahnschmelzhärtung
(Fluoridierung) unter besonderer Berücksichtigung der Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko. Fluoridierungsmaßnahmen werden nur nach Vorliegen der Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten durchgeführt.
Multiplikatorenschulung
Für Sorgeberechtigte, Erzieher und Lehrer etc.
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Tag der Zahngesundheit)
Alljährlich rund um den 25. September findet der Tag der Zahngesundheit als großer Projekttag rund um das Thema „Gesund beginnt im Mund“ zusammen mit Kitas und Schulen in Potsdam statt. Unterstützt wird der Aktionstag vom Büro der Zahnärztlichen Gruppenprophylaxe im Land Brandenburg.
Im Schuljahr 2021/2022 inszenierte die Theatergruppe „Holzwurmtheater“ zwei altersgerechte Aufführungen für die Schüler der 1. bis 4. Klassenstufe der Waldstadt-Grundschule.
Gesundheitsberichterstattung
Fasst die nach standardisierten Methoden erhobenen und dokumentierten Befunde zusammen, bewertet sie nach epidemiologischen Kriterien und bereitet präventive Betreuungskonzepte vor.
Gutachtenerstellung
Nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen.
Zahnmedizinisches Leistungsportfolio
§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB 5)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich.
keine
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte