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Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.

Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.


Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.

Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Sportförderung

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Die Mitarbeiter des Bereiches Sport und Bewegung sind von Montag bis Freitag telefonisch und / oder per Mail erreichbar und beraten Sie gern.



BereichSport@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2891870

Adresse
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Fax
0331 27548-4906
Telefon
0331 866-0

Häufig gestellte Fragen

Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Breitensport Förderung
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Breitensport Förderung in Brandenburg

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Sportförderung (IES:Potsdam) in Potsdam


Die Förderung dient der Unterstützung und Weiterentwicklung von Sport und Bewegung, insbesondere in den Bereichen des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssports zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit sportlichen Angeboten sowie der dazugehörigen Sportinfrastruktur. Gefördert werden Projekte, Sportveranstaltungen, internationale Sportkontakte sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum weiteren Ausbau des Sportanlagennetzes.

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Die Förderung dient der Unterstützung und Weiterentwicklung von Sport und Bewegung, insbesondere in den Bereichen des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheitssports zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit sportlichen Angeboten sowie der dazugehörigen Sportinfrastruktur. Gefördert werden Projekte, Sportveranstaltungen, internationale Sportkontakte sowie Maßnahmen zur Erhaltung und zum weiteren Ausbau des Sportanlagennetzes.



Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine




Landeshaushaltsordnung
Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Satzung zur Sportförderung der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.12.1994 zuletzt geändert durch die Satzung vom 12.05.1998 in der Fassung vom 29.11.2001

Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen der Stadt Potsdam zur Förderung des Sportes in der Fassung von 2011

Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der Landeshauptstadt Potsdam 2016



Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)



Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sportförderung:

  1. satzungsmäßige Gemeinnützigkeit der Sportorganisationen im Sinne der Abgabenordnung zur Förderung und zum Betrieb des Sports
  2. Sportorganisation ist in Potsdam ansässig
  3. Sportorganisation ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen


Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der o.g. Verfahrensweg geht für die Landeshauptstadt Potsdam über den Bereich 213 Bildung und Sport.



Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung

Onlineverfahren möglich: z. Z. nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung

Onlineverfahren möglich: z. Z. nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Antrag auf Zuwendung mit folgenden Angaben:

  • Name des Vereins, Anschrift und Telefon - Ansprechpartner (Vereinsvorsitzender, Geschäftsführer)
  • durchzuführende Maßnahme
  • Tag und Zeit der gewünschten Maßnahme
  • Sportart und Anzahl der Teilnehmer
  • Leistungsklassen der im Punktspiel- u. Wettkampfbetrieb befindl. Mannschaften
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landeshauptstadt Potsdam (finanzielle Sportförderung)
  • Finanzplan bei Veranstaltungen
  • rechtsverbindliche Unterschriften


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Abteilung 2, Referat 24

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Abteilung 2, Referat 24


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam , Bereich 213 Bildung und Sport

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Friedrich-Ebert-Straße 79/81
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