Dienstleistung
Breitensport Förderung
Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
0331 27548-4906
0331 866-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Antragsfristen sollten im Idealfall ca. 6 Monate vor der geplanten Maßnahme liegen, spätestens jedoch mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Bearbeitungsdauer
Nicht definierbar
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- keine
Ausführliche Beschreibung
Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.
Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Landeshaushaltsordnung
Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Satzung zur Sportförderung der Landeshauptstadt Potsdam
vom 02.12.1994 zuletzt geändert durch die Satzung vom 12.05.1998 in der Fassung vom 29.11.2001
Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen der Stadt Potsdam zur Förderung des Sportes
in der Fassung von 2011
Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der Landeshauptstadt Potsdam 2016
Erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)
Voraussetzungen
Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sportförderung:
- satzungsmäßige Gemeinnützigkeit der Sportorganisationen im Sinne der Abgabenordnung zur Förderung und zum Betrieb des Sports
- Sportorganisation ist in Potsdam ansässig
- Sportorganisation ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen
Verfahrensablauf
Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der o.g. Verfahrensweg geht für die Landeshauptstadt Potsdam über den Bereich 213 Bildung und Sport.
Formulare
Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung
Onlineverfahren möglich: z. Z. nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Antrag auf Zuwendung mit folgenden Angaben:
- Name des Vereins, Anschrift und Telefon - Ansprechpartner (Vereinsvorsitzender, Geschäftsführer)
- durchzuführende Maßnahme
- Tag und Zeit der gewünschten Maßnahme
- Sportart und Anzahl der Teilnehmer
- Leistungsklassen der im Punktspiel- u. Wettkampfbetrieb befindl. Mannschaften
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landeshauptstadt Potsdam (finanzielle Sportförderung)
- Finanzplan bei Veranstaltungen
- rechtsverbindliche Unterschriften
Zuständige Stelle
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abteilung 2, Referat 24
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
, Bereich 213 Bildung und Sport
Besucheradresse
Haus 10
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Schlagwörter
Sportförderung, Sport, Sportveranstaltungen, Sportvereine, Freizeitsport
Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme
Die Antragsfristen sollten im Idealfall ca. 6 Monate vor der geplanten Maßnahme liegen, spätestens jedoch mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Nicht definierbar
- keine
Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.
Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.
Landeshaushaltsordnung
Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (Sportförderungsgesetz)
Satzung zur Sportförderung der Landeshauptstadt Potsdam vom 02.12.1994 zuletzt geändert durch die Satzung vom 12.05.1998 in der Fassung vom 29.11.2001
Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen der Stadt Potsdam zur Förderung des Sportes in der Fassung von 2011
Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der Landeshauptstadt Potsdam 2016
Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)
Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen
Besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sportförderung:
- satzungsmäßige Gemeinnützigkeit der Sportorganisationen im Sinne der Abgabenordnung zur Förderung und zum Betrieb des Sports
- Sportorganisation ist in Potsdam ansässig
- Sportorganisation ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam eingetragen
Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis
Der o.g. Verfahrensweg geht für die Landeshauptstadt Potsdam über den Bereich 213 Bildung und Sport.
Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung
Onlineverfahren möglich: z. Z. nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf Zuwendung mit folgenden Angaben:
- Name des Vereins, Anschrift und Telefon - Ansprechpartner (Vereinsvorsitzender, Geschäftsführer)
- durchzuführende Maßnahme
- Tag und Zeit der gewünschten Maßnahme
- Sportart und Anzahl der Teilnehmer
- Leistungsklassen der im Punktspiel- u. Wettkampfbetrieb befindl. Mannschaften
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung der Landeshauptstadt Potsdam (finanzielle Sportförderung)
- Finanzplan bei Veranstaltungen
- rechtsverbindliche Unterschriften
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abteilung 2, Referat 24
Landeshauptstadt Potsdam , Bereich 213 Bildung und Sport
Besucheradresse
Haus 10
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Postanschrift
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam