Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Es werden alle Sterbefälle des laufenden Jahres beurkundet, die sich im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam ereignen.


Beurkundung eines Sterbefalles

Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

BITTE BEACHTEN SIE:

Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Mo

09:00 – 12:00 Uhr

Di

09:00 – 18:00 Uhr

Mi

09:00 – 12:00 Uhr

Do

09:00 – 16:00 Uhr

Fr

geschlossen



standesamt@rathaus.potsdam.de

neugeborene@rathaus.potsdam.de

urkundenstelle@rathaus.potsdam.de

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namensaenderungsbehoerde@rathaus.potsdam.de

auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2891735
Telefon
0331 2891112

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

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  • 1 bis 3 Tage


Gebühr: EUR 15,00
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

15,00 Euro - 1. Exemplar der Sterbeurkunde
  7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar


15,00 Euro - 1. Exemplar einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular) zur ausgestellten Urkunde
  7,50 Euro - jedes weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar der Übersetzungshilfe


15,00 Euro - Bescheinigung über eine beantragte Zurückstellung der Beurkundung




§7 Abs. 2 PStV
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Personenstandsgesetz (PStG)



Keine

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Die Antragstellung ist formlos.

Bei Abforderung einer Sterbeurkunde ist ein Berechtigungsnachweis zu erbringen:

  • Nachweis über das Verwandschaftsverhältnis
  • ggf. Nachweis über das rechtliche Interesse (z. B. vollstreckbarer Titel im Schuldnerverfahren, Erbscheinverfahren)
  • ggf. Vorsorgevollmacht

Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde im Original ).

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt .



  • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
  • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.
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Voraussetzungen:
Die Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles werden im Normalfall einem Bestatter übergeben, der sich wiederum um die Erledigung der Behördengänge kümmert.
Es ist empfehlenswert, sich bei Eintritt eines Sterbefalles an einen Bestatter zu wenden.

Allgemein ist ein urkundlicher Nachweis des Verstorbenen zu erbringen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).



Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

  • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

- Anweisung durch das Gericht


Personenstandsurkunde / beglaubigte Abschrift - Antrag
FormularDokLink

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