Ansprechpartner
Frau König
Sonstiges: Immissionsschutz

Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?


Adresse
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
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Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Für Auskünfte und Terminvereinbarungen rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.



Boden-Immission-Abfall@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841810

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • keine


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • 3 - 4 Wochen


Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Dies gilt nicht für den privatrechtlichen Bereich.

Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.


Immissionsschutz – Anzeige einer Lärmbelästigung


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Anzeige eines Verstoßes wegen Lärmbelästigung


Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden


Immissionsschutz (Lärm, Luft, Mobilfunk) - weitere Informationen
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Lärm-, Rauch-/ Staubbelästigung - Anzeige
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