Dienstleistung
Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?
Adresse
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
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14469 Potsdam
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Servicezeiten
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Für Auskünfte und Terminvereinbarungen rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.
Boden-Immission-Abfall@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841810
0331 289841810
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- keine
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- 3 - 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Dies gilt nicht für den privatrechtlichen Bereich.
Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.
Immissionsschutz – Anzeige einer Lärmbelästigung
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Anzeige eines Verstoßes wegen Lärmbelästigung
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
Anträge / Formulare
Immissionsschutz (Lärm, Luft, Mobilfunk) - weitere Informationen
FormularDokLink
Lärm-, Rauch-/ Staubbelästigung - Anzeige
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- keine
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- 3 - 4 Wochen
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Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
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Dies gilt nicht für den privatrechtlichen Bereich.
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Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
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Lärm-, Rauch-/ Staubbelästigung - Anzeige
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