Dienstleistung
Anliegerbescheinigung Ausstellung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Anliegerbescheinigung
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Strassenverwaltung@Rathaus.Potsdam.de
0331 2892715
0331 2892770
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
cirka 1 Woche
Welche Gebühren fallen an?
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Kurztext
Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Anliegerbescheinigung Ausstellung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
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Anliegerbescheinigung (IES:Potsdam) in Potsdam
Teaser
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Ansprechpunkt
die zuständige Gemeinde
cirka 1 Woche
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).
Anliegerbescheinigung Ausstellung
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Anliegerbescheinigung (IES:Potsdam) in Potsdam
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
die zuständige Gemeinde
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