Dienstleistung
Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
Herr Paulukat
Sonstiges: Altlasten, Bodenschutz, Altlastenkataster
Herr Eggert
Sonstiges: Altlasten, Bodenschutz
Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).
Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.
Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Konkrete Dienstleistungen:
- einzelfallbezogene fachtechnische Bearbeitung und Beratung zum Thema Altlasten
- Verfassen von Sachstandsberichten
- Prüfungen zu Planungen, Gutachten und Fördermittelanträgen
- Gefahrenabwehr und Amtsermittlung
- Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnung
- behördliche Sanierungsplanung und Sanierungsanordnung
- fachtechnische Bewertung und Begleitung von Sanierungsuntersuchungen / Sanierungen
- Betreuung von Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)
- Bearbeitung von Haftungsfreistellungsanträgen
- Auskunft und Beratung zum Thema Haftungsfreistellung
- Verfassen von Stellungnahmen im Rahmen von Bauantragsverfahren zur Altlastensituation
- Entgegennahme von Hinweisen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen
- Auskunftserteilung zur Altlastensituation auf einem konkreten Grundstück aus dem Altlasten- und Altlastenverdachtsflächenkataster der Landeshauptstadt Potsdam
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) - Übersicht
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Für Auskünfte und Terminvereinbarungen rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.
Boden-Immission-Abfall@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841810
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Land Brandenburg:
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 6 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Kurztext
- Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
-
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse möchte wissen, ob ein Grundstück mit Schadstoffen verunreinigt ist oder ein Verdacht auf eine Verunreinigung besteht.
- Ist der Antragsteller nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft in Brandenburg
Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft in Brandenburg
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) - Übersicht (IES:Potsdam) in Potsdam
Teaser
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
§ 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)
§ 21 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz
(BbgAbfBodG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
(Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
(BBodSchV)
Gebührengesetz des Landes Brandenburg
Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Altlast- und Altlastverdachtsflächenkataster (Auskunft) - Antrag
FormularDokLink
Grundstückserwerb, Altlastenprüfung - Merkblatt
FormularDokLink
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Zuständige Stelle
Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilen die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Auskunft über altlastverdächtige Flächen, Kataster-/Liegenschaftsauskunft, Altstandorte, Auskunft über Altlasten, Altlasteninformationssystem, Auskunft über Altablagerungen, Bodeninformationssystem, Auskunft über Verdachtsflächen, Altlastenkataster, Bodenschutzkataster
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Land Brandenburg:
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 6 Wochen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
- Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
-
Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse möchte wissen, ob ein Grundstück mit Schadstoffen verunreinigt ist oder ein Verdacht auf eine Verunreinigung besteht.
- Ist der Antragsteller nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.
Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft
Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft in Brandenburg
Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft in Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten) - Übersicht (IES:Potsdam) in Potsdam
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
§ 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)
§ 21 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Gebührengesetz des Landes Brandenburg
Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Grundstückserwerb, Altlastenprüfung - Merkblatt
FormularDokLink
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilen die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg