Ansprechpartner
Frau Meier
Sonstiges: Bu, Ku, V, W
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Herr Schulze
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Frau Sporys
Sonstiges: A, Bi, Kh, Pa, Pä, Q, Ta, Tä, X

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen, 

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Unterhaltsvorschuss - Änderungsmitteilung

Adresse
Am Palais Lichtenau 3/5
14469 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr



Unterhaltsvorschuss@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 2893777

Häufig gestellte Fragen

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.


  • Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung 
  • regelmäßige Auskunft ist Pflicht, alle Änderungen sind sofort mitzuteilen
  • Beispiele für Änderungen: 
    • Kind lebt nicht mehr bei der alleinerziehenden Person
    • alleinerziehender Elternteil zieht um 
    • alleinerziehender Elternteil heiratet
    • Zusammenzug mit anderem Elternteil
    • anderer Elternteil zahlt Unterhalt
    • anderer Elternteil ausfindig gemacht
    • anderer Elternteil ist gestorben
    • Kind ist gestorben
    • Kind beendet die Schule
    • verändertes Einkommen des Kindes, wenn dieses nicht mehr zur Schule geht
  • Änderungen sind unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) bekannt zu geben
  • Meldung an andere Behörden genügt nicht
  • zuständige Stelle: Unterhaltsvorschussstelle

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Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
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Unterhaltsvorschuss - Änderungsmitteilung (IES:Potsdam) in Potsdam


Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.


  • Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
  • Es liegen Änderungen vor.

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