Dienstleistung
abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe
Wo bekomme ich mein abgeschlepptes Auto zurück?
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Mo - Fr
07:00 - 21:30 Uhr
Wochenende, Feiertage
09:00 – 18:00 Uhr
Einsatzzentrale@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841852
0331 2891642
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
In der
Landeshauptstadt Potsdam
fallen folgende Kosten an:
- Abschleppvorgang: 380,80 EUR
- zzgl. Standgebühren für jeden Folgetag nach Abschleppung: 19,04 EUR
Ausführliche Beschreibung
Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Gerade noch geparkt und nun ist das Auto weg?
Für das Verschwinden gib es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.
Was ist zu tun?
Rufen Sie zunächst bei der
Polizei
unter der Rufnummer
+49 331 55081224
an und erkundigen sich nach dem Verbleib des Fahrzeugs. Dort erhalten Sie 24 Stunden täglich Informationen darüber, ob, wann und durch wen Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde und wo Sie es wieder abholen können.
Neben der Polizei hat auch die
Ordnungsbehörde
im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Aufgabe, Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt sind und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Auch hier können Sie sich zu den Dienstzeiten unter
+49 331 289-1642
erkundigen, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände der beauftragten Firma sichergestellt und können dort vom Halter oder Fahrer des Fahrzeugs unter
- Vorlage des Fahrzeugscheines und
- des Personalausweises
- Vollmacht vom Fahrzeughalter, wenn weder Kfz-Brief noch der -Schein vorliegt
- sowie gegen Zahlung der Abschleppkosten (Bargeld oder ec-Karte mit Geheimzahl
abgeholt werden.
Zurzeit werden die Fahrzeuge von der Firma
RKA Abschleppdienst Potsdam
Am Silbergraben 20
14480 Potsdam
Telefonnummer: +49 331 6015513
sicher gestellt.
Abgeschleppt - Was nun?
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
-ggf. Abschleppfahrzeug
Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
-
Leerfahrt
War das Abschleppfahrzeug schon unterwegs oder sogar vor Ort werden Abschleppkosten fällig, auch wenn das Auto tatsächlich nicht abgeschleppt wurde. Es handelt sich dabei dann um eine Leerfahrt. Durch das Abschleppen entstehen Kosten, die dem Fahrzeughalter auferlegt werden.
-
Abschleppkosten
Die Abschleppkosten zahlen Sie gleich bei Abholung des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmer. Sie variieren je nach Fahrzeugart zuzüglich Standgeld und Mehrwertsteuer.
-
Verwarnung / Bußgeld
Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.
Die Höhe richtet sich nach den im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog", festgelegten Sätzen. Näheres finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamt (KBA).
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes
(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)
Schlagwörter
Falschparker abschleppen, Parken über einen längeren Zeitraum, Fahrzeug-Verwahrplatz, Dauerparker, abgeschleppt, Falschparker melden, Falsch abgestellte Fahrzeuge, Kfz-Verwahrplatz, Autoknast
Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.
In der Landeshauptstadt Potsdam fallen folgende Kosten an:
- Abschleppvorgang: 380,80 EUR
- zzgl. Standgebühren für jeden Folgetag nach Abschleppung: 19,04 EUR
Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung) oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.
Gerade noch geparkt und nun ist das Auto weg?
Für das Verschwinden gib es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.
Was ist zu tun?
Rufen Sie zunächst bei der Polizei unter der Rufnummer +49 331 55081224 an und erkundigen sich nach dem Verbleib des Fahrzeugs. Dort erhalten Sie 24 Stunden täglich Informationen darüber, ob, wann und durch wen Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde und wo Sie es wieder abholen können.
Neben der Polizei hat auch die Ordnungsbehörde im Rahmen der Verkehrsüberwachung die Aufgabe, Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fahrzeuge widerrechtlich abgestellt sind und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Auch hier können Sie sich zu den Dienstzeiten unter +49 331 289-1642 erkundigen, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden auf dem Betriebsgelände der beauftragten Firma sichergestellt und können dort vom Halter oder Fahrer des Fahrzeugs unter
- Vorlage des Fahrzeugscheines und
- des Personalausweises
- Vollmacht vom Fahrzeughalter, wenn weder Kfz-Brief noch der -Schein vorliegt
- sowie gegen Zahlung der Abschleppkosten (Bargeld oder ec-Karte mit Geheimzahl
abgeholt werden.
Zurzeit werden die Fahrzeuge von der Firma
RKA Abschleppdienst Potsdam
Am Silbergraben 20
14480 Potsdam
Telefonnummer: +49 331 6015513 sicher gestellt.
Abgeschleppt - Was nun?
- Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
-ggf. Abschleppfahrzeug
Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.
-
Leerfahrt
War das Abschleppfahrzeug schon unterwegs oder sogar vor Ort werden Abschleppkosten fällig, auch wenn das Auto tatsächlich nicht abgeschleppt wurde. Es handelt sich dabei dann um eine Leerfahrt. Durch das Abschleppen entstehen Kosten, die dem Fahrzeughalter auferlegt werden.
-
Abschleppkosten
Die Abschleppkosten zahlen Sie gleich bei Abholung des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmer. Sie variieren je nach Fahrzeugart zuzüglich Standgeld und Mehrwertsteuer.
-
Verwarnung / Bußgeld
Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.
Die Höhe richtet sich nach den im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog", festgelegten Sätzen. Näheres finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamt (KBA).
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes
(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)