Online-Terminverwaltung Fahrerlaubnisbehörde


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In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.


Häufig gestellte Fragen

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

Land Brandenburg:

Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.


Land Brandenburg:

In der Regel sofort

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Sie erhalten den Internationalen Führerschein im Zuge Ihres Termins.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • 15,00 € - Internationaler Führerschein
  • 1,00 € - Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER)

Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.

  • Kartenzahlung
  • bar


Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bitte vereinbaren Sie mit der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin!

Online-Terminverwaltung

Der internationale Führerschein kann zusätzlich zu einem nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Benötigt wird der Internationale Führerschein bei Auslandsreisen außerhalb der EU.

Bitte beachten:

Sollten Sie noch nicht in Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen.
Dabei handelt es sich um eine seperate Dienstleistung - diese finden Sie hier .

Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden Sie hier .



  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) bei Vorlage eines Reisepasses
  • ggf. gültigen Aufenthaltstitel
  • Sollten Sie noch in Besitz eines gültigen Internationalen Führerscheins sein, haben Sie diesen zum Termin bitte mitzubringen.

Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden Sie hier .



  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • persönliches Erscheinen
  • sollten Sie nicht in Potsdam mit Hauptwohnsitz gemeldet sein , setzen Sie sich bitte vor Terminverinbarung mit uns per Email in Verbindung fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de


Land Brandenburg:

Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.

Terminvereinbarung wird empfohlen


Land Brandenburg:

Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)   


Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


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