Dienstleistung
Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Land Brandenburg:
Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
In der Regel sofort
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Sie erhalten den Internationalen Führerschein im Zuge Ihres Termins.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- 15,00 € - Internationaler Führerschein
- 1,00 € - Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.
- Kartenzahlung
- bar
Ausführliche Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bitte vereinbaren Sie mit der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin!
Der internationale Führerschein kann zusätzlich zu einem nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Benötigt wird der Internationale Führerschein bei Auslandsreisen außerhalb der EU.
Bitte beachten:
Sollten Sie noch
nicht
in Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen.
Dabei handelt es sich um eine seperate Dienstleistung - diese finden Sie
hier
.
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein
nicht
mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden Sie
hier
.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) bei Vorlage eines Reisepasses
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- Sollten Sie noch in Besitz eines gültigen Internationalen Führerscheins sein, haben Sie diesen zum Termin bitte mitzubringen.
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden Sie
hier
.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- persönliches Erscheinen
-
sollten Sie
nicht in Potsdam mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
, setzen Sie sich bitte vor Terminverinbarung mit uns per Email in Verbindung
fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Terminvereinbarung wird empfohlen
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg:
Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)
Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem
Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Schlagwörter
International, Führerschein, international, Übersetzung, Wiener Abkommen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Land Brandenburg:
Die Internationalen Führerscheine haben, jeweils vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung eine Gültigkeitsdauer von einem bzw. drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit kann auf Antrag ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
In der Regel sofort
Sie erhalten den Internationalen Führerschein im Zuge Ihres Termins.
Welche Gebühren fallen an?
- 15,00 € - Internationaler Führerschein
- 1,00 € - Aufstellung der Erfassungsunterlagen für das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER)
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen und sind bei der Antragstellung zu entrichten.
- Kartenzahlung
- bar
Ausführliche Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Bitte vereinbaren Sie mit der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin!
Der internationale Führerschein kann zusätzlich zu einem nationalen Führerschein ausgestellt werden und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Benötigt wird der Internationale Führerschein bei Auslandsreisen außerhalb der EU.
Bitte beachten:
Sollten Sie noch
nicht
in Besitz eines EU-Scheckkartenführerscheins sein, ist dieser zeitgleich umzutauschen.
Dabei handelt es sich um eine seperate Dienstleistung - diese finden Sie
hier
.
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden Sie hier .
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat) bei Vorlage eines Reisepasses
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- Sollten Sie noch in Besitz eines gültigen Internationalen Führerscheins sein, haben Sie diesen zum Termin bitte mitzubringen.
Sollte Ihr Name auf dem bisherigen EU-Scheckkartenführerschein nicht mit dem Namen auf Ihrem Personaldokument übereinstimmen, muss zuerst eine Namensänderung erfolgen. Die entsprechende Information dazu finden Sie hier .
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- persönliches Erscheinen
- sollten Sie nicht in Potsdam mit Hauptwohnsitz gemeldet sein , setzen Sie sich bitte vor Terminverinbarung mit uns per Email in Verbindung fahrerlaubnis@rathaus.potsdam.de
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Terminvereinbarung wird empfohlen
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg:
Die Fahrerlaubnisbehörde berät Sie, welches der Führerscheinmuster in Ihrem beabsichtigten Aufenthaltsland akzeptiert wird.(Anlage 8 c oder 8 d FeV)
Informationen zur Gültigkeit von Führerscheinen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.