Dienstleistung
Erteilung einer Genehmigung für andere als zu Wohnzwecken genutzter Wohnraum
Auskunft zum Verfahren erteilt die zuständige Stelle in der Gemeinde
Einrichtung
396 Bereich Wohnraumschutz
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Es fallen Bearbeitungsgebühren an. Diese variieren nach Aufwand und Umfang des Antrags.
Bearbeitungsdauer
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Bearbeitung von Anträgen kann bis zu drei Monate dauern.
Ausführliche Beschreibung
Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders gefährdet ist, können durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf. In einigen Fällen, bedarf es laut Gesetz keiner Genehmigung.
Grundsätzlich ist eine Genehmigung jedoch zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder andere schutzwürdige Interessen an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen.
Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Wer in Potsdam eine Ferienwohnung vermieten oder kurzzeitig an Gäste überlassen möchte, sollte das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum kennen: Seit dem 30. April 2021 gilt in Potsdam die Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVSP). Grundlage ist das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (BbgZwVbG) des Landes Brandenburg für Gemeinden in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders gefährdet ist. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass Wohnraum in Potsdam tatsächlich als solcher genutzt wird – und nicht dauerhaft in Ferienwohnungen oder gewerbliche Zimmervermietungen umgewandelt wird. So soll die Wohnraumnot in Potsdam reduziert werden.
Häufig gestellte Fragen
Wann gilt Wohnraum als zweckentfremdet?
Wohnraum in Potsdam gilt laut Satzung als zweckentfremdet, wenn:
- er länger als sechs Monate leer steht, oder
- er mehr als acht Wochen im Kalenderjahr für Fremdbeherbergung (z. B. als Ferienwohnung oder zur gewerblichen Zimmervermietung) genutzt wird, oder
- mehr als 50 % der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke (Büro, Praxis, Ladenfläche etc.) genutzt werden, oder
- der Wohnraum abgerissen, baulich verändert oder anders genutzt wird, sodass er nicht mehr als Wohnraum geeignet ist.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Ferienwohnung in Potsdam ohne Genehmigung anbietet oder Wohnraum anderweitig zweckentfremdet, verstößt gegen die Zweckentfremdungsverbotssatzung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit rechnen.
Wer eine Ferienwohnung in Potsdam betreiben möchte, sollte sich vorab bei der Landeshauptstadt Potsdam über die Genehmigungspflicht informieren. Nur mit einer
offiziellen Genehmigung darf Wohnraum für die kurzzeitige Vermietung an Touristen genutzt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz-BbgZwVbG)
Zweckentfremdungsverbotssatzung Gemeinde
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgzwvbg
Zweckentfremdungsverbotssatzung Potsdam (Sonderamtsblatt Nr. 30 vom 29.12.2022
Erforderliche Unterlagen
wird durch zuständige Stelle bestimmt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Ausgefülltes Antragsformular,
- Eigentumsnachweis,
- Grundriss,
- bei vorheriger Vermietung z.B. als Ferienwohnung die Zusammenfassung der Übernachtungen der letzten 12 Monate
- sowie bei Mietern die Genehmigung des Eigentümers
Voraussetzungen
Vorliegen einer Zweckentfremdung im Sinne des Gesetzes (BbgZwVbG) in Verbindung mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung der jeweiligen Gemeinde
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Zur Überprüfung eines Antrags auf Zweckentfremdung muss der Eigentümer des jeweiligen Wohnobjekts zur Antragstellung berechtigt sein und entsprechende Unterlagen zum Nachweis der Erforderlichkeit der Zweckentfremdung nachweisen.
Verfahrensablauf
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Sachbearbeiter überprüfen die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Innerhalb von drei Monaten ist der Antrag zu bescheiden und dem Antragsteller das Ergebnis mitzuteilen.
Rechtsbehelf
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Gegen Bescheide, Verfügungen und Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam in Potsdam erhoben werden.
Formulare
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
FAQ zur Zweckentfremdungsverbotssatzung
FormularDokLink
1. Änderungssatzung der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEVSP)
FormularDokLink
Richtlinie zur Zweckentfremdungsverbotssatzung
FormularDokLink
Hinweisblatt zur Zweckentfremdung Antrag
FormularDokLink
Anzeige zur Zweckentfremdung
FormularDokLink
Antrag auf Zweckentfremdung
FormularDokLink
Erläuterung zur Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum – Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVSP)
FormularDokLink
Hinweisblatt zur Zweckentfremdung Anzeige
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Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Befinden sich im Bereich „Links und Downloads“
FAQ zur Zweckentfremdungsverbotssatzung
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1. Änderungssatzung der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEVSP)
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Richtlinie zur Zweckentfremdungsverbotssatzung
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Hinweisblatt zur Zweckentfremdung Antrag
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Anzeige zur Zweckentfremdung
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Antrag auf Zweckentfremdung
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Erläuterung zur Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum – Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVSP)
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Hinweisblatt zur Zweckentfremdung Anzeige
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Zuständige Stelle
Zuständige Stelle in der Gemeinde
Ansprechpunkt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Wir beraten Sie gern
Sie haben Fragen zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Potsdam? Schreiben Sie uns eine E-Mail.
E-Mail:
zweckentfremdung@rathaus.potsdam.de
Schlagwörter
Zweckentfremdung, Zweckentfremdungsverbotssatzung
Welche Gebühren fallen an?
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Es fallen Bearbeitungsgebühren an. Diese variieren nach Aufwand und Umfang des Antrags.
Bearbeitungsdauer
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Die Bearbeitung von Anträgen kann bis zu drei Monate dauern.
Ausführliche Beschreibung
Gemeinden, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders gefährdet ist, können durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf. In einigen Fällen, bedarf es laut Gesetz keiner Genehmigung.
Grundsätzlich ist eine Genehmigung jedoch zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder andere schutzwürdige Interessen an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen.
Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln, kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit bis zu 100.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Wer in Potsdam eine Ferienwohnung vermieten oder kurzzeitig an Gäste überlassen möchte, sollte das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum kennen: Seit dem 30. April 2021 gilt in Potsdam die Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVSP). Grundlage ist das Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (BbgZwVbG) des Landes Brandenburg für Gemeinden in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum besonders gefährdet ist. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass Wohnraum in Potsdam tatsächlich als solcher genutzt wird – und nicht dauerhaft in Ferienwohnungen oder gewerbliche Zimmervermietungen umgewandelt wird. So soll die Wohnraumnot in Potsdam reduziert werden.
Häufig gestellte Fragen
Wann gilt Wohnraum als zweckentfremdet?
Wohnraum in Potsdam gilt laut Satzung als zweckentfremdet, wenn:
- er länger als sechs Monate leer steht, oder
- er mehr als acht Wochen im Kalenderjahr für Fremdbeherbergung (z. B. als Ferienwohnung oder zur gewerblichen Zimmervermietung) genutzt wird, oder
- mehr als 50 % der Wohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke (Büro, Praxis, Ladenfläche etc.) genutzt werden, oder
- der Wohnraum abgerissen, baulich verändert oder anders genutzt wird, sodass er nicht mehr als Wohnraum geeignet ist.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Ferienwohnung in Potsdam ohne Genehmigung anbietet oder Wohnraum anderweitig zweckentfremdet, verstößt gegen die Zweckentfremdungsverbotssatzung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit rechnen.
Wer eine Ferienwohnung in Potsdam betreiben möchte, sollte sich vorab bei der Landeshauptstadt Potsdam über die Genehmigungspflicht informieren. Nur mit einer
offiziellen Genehmigung darf Wohnraum für die kurzzeitige Vermietung an Touristen genutzt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Brandenburg (Brandenburgisches Zweckentfremdungsverbotsgesetz-BbgZwVbG)
Zweckentfremdungsverbotssatzung Gemeinde
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgzwvbg
Zweckentfremdungsverbotssatzung Potsdam (Sonderamtsblatt Nr. 30 vom 29.12.2022
Erforderliche Unterlagen
wird durch zuständige Stelle bestimmt
- Ausgefülltes Antragsformular,
- Eigentumsnachweis,
- Grundriss,
- bei vorheriger Vermietung z.B. als Ferienwohnung die Zusammenfassung der Übernachtungen der letzten 12 Monate
- sowie bei Mietern die Genehmigung des Eigentümers
Voraussetzungen
Vorliegen einer Zweckentfremdung im Sinne des Gesetzes (BbgZwVbG) in Verbindung mit der Zweckentfremdungsverbotssatzung der jeweiligen Gemeinde
Zur Überprüfung eines Antrags auf Zweckentfremdung muss der Eigentümer des jeweiligen Wohnobjekts zur Antragstellung berechtigt sein und entsprechende Unterlagen zum Nachweis der Erforderlichkeit der Zweckentfremdung nachweisen.
Verfahrensablauf
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Die Sachbearbeiter überprüfen die von Ihnen eingereichten Unterlagen. Innerhalb von drei Monaten ist der Antrag zu bescheiden und dem Antragsteller das Ergebnis mitzuteilen.
Rechtsbehelf
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
Gegen Bescheide, Verfügungen und Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam in Potsdam erhoben werden.
Formulare
liegt in Verantwortung der zuständigen Stellen
FAQ zur ZweckentfremdungsverbotssatzungFormularDokLink
1. Änderungssatzung der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEVSP)
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Richtlinie zur Zweckentfremdungsverbotssatzung
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Hinweisblatt zur Zweckentfremdung Antrag
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Anzeige zur Zweckentfremdung
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Antrag auf Zweckentfremdung
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Erläuterung zur Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum – Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVSP)
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Hinweisblatt zur Zweckentfremdung Anzeige
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FAQ zur Zweckentfremdungsverbotssatzung
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1. Änderungssatzung der Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEVSP)
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Richtlinie zur Zweckentfremdungsverbotssatzung
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Hinweisblatt zur Zweckentfremdung Antrag
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Anzeige zur Zweckentfremdung
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Antrag auf Zweckentfremdung
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Erläuterung zur Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum – Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVSP)
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Hinweisblatt zur Zweckentfremdung Anzeige
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Zuständige Stelle
Zuständige Stelle in der Gemeinde
Ansprechpunkt
Wir beraten Sie gern
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E-Mail:
zweckentfremdung@rathaus.potsdam.de