Onlinedienst Tierschutzanzeige


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Wenn Sie einen möglichen Verstoß gegen den Tierschutz / das Tierschutzgesetz bemerken, können Sie diesen über den Online-Service beim Veterinäramt melden.


Adresse
Haus M/N, Behlertstr. 3a
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Termine nach Vereinbarung

Es besteht an den Wochenenden und Feiertagen eine amtstierärztliche Rufbreitschaft zu Notfällen in den Aufgabengebieten, erreichbar über die Leitstelle der Feuerwehr (+49 331 3701-0)


Fax
0331 289841817
Telefon
0331 2891817

Häufig gestellte Fragen

je nach Dringlichkeit
Bearbeitungsdauer: 0 bis 10 Tage

Haben Sie den Verdacht, dass gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird? Dann können Sie über den Online-Service eine Tierschutzanzeige einreichen. Voraussetzung ist, dass der Vorfall oder die Tierhaltung im Stadtgebiet Potsdam stattfindet.

Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist freiwillig. Sie unterstützt jedoch eine zügige und erfolgreiche Bearbeitung Ihrer Anzeige, da wir Sie bei Rückfragen direkt erreichen können.

Ihre Daten werden grundsätzlich nicht gegenüber den Tierhaltenden offengelegt. Nur im Rahmen eines möglichen Akteneinsichtsverfahrens oder als zeugende Person in einem Gerichtsverfahren können Ihre Angaben relevant werden.

Wie geht es weiter?

Ihre Anzeige wird sorgfältig geprüft. Im Anschluss erfolgt in der Regel eine Kontrolle der Tierhaltung. Sollten tierschutzrechtliche Verstöße vorliegen, werden entsprechende Maßnahmen angeordnet, bis die Mängel beseitigt sind und eine tierschutzgerechte Haltung gewährleistet ist.

Bitte beachten Sie, dass aus Datenschutzgründen keine Auskünfte zum Ergebnis der Kontrolle gegeben werden können.


  • Angaben zum Tierhalter (Name, Adresse)
  • Informationen zum betroffenen Tier
  • Beschreibung des Vorfalls oder der beobachteten Haltung
  • Ort und Zeitpunkt des Vorfalls
  • Fotos oder Videos (falls vorhanden, optional)

  • Sie haben einen konkreten Verdacht auf einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
  • Der Vorfall ereignete sich oder die Tierhaltung befindet sich im Stadtgebiet Potsdam.
  • Sie können gezielte Angaben zum Tierhalter machen (Name und Adresse erforderlich für Bearbeitung).
  • Sie liefern möglichst genaue Informationen zum betroffenen Tier und zum Vorfall.
  • Sie können freiwillig Ihre Kontaktdaten angeben, um Rückfragen zu ermöglichen (nicht zwingend, anonym ist möglich).

  • Sie melden den möglichen Verstoß beim zuständigen Veterinäramt.
  • Geben Sie möglichst genaue Angaben zu Tierhalter, Tier und Vorgang an. Name und Adresse des Tierhalters sind erforderlich.
  • Das Veterinäramt prüft Ihre Meldung und entscheidet, ob eine Kontrolle vor Ort erforderlich ist.
  • Bei Bestätigung eines Verstoßes werden Maßnahmen angeordnet, um eine tierschutzgerechte Haltung sicherzustellen.
  • Beachten Sie: Aus Datenschutzgründen erhalten Sie keine Auskunft über das Ergebnis der Kontrolle.

Formulare vorhanden: Ja, Online Formular auf dem Portal der Stadt Potsdam

Schriftform erforderlich: Nein, die Meldung kann online, schriftlich oder telefonisch erfolgen

Formlose Antragsstellung möglich: Ja, Sie können die Meldung formlos einreichen, solange die wesentlichen Angaben (Tierhalter, Tier, Vorfall) enthalten sind

Persönliches Erscheinen nötig: Nein, ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich


Ihre Daten werden grundsätzlich nicht gegenüber den Tierhaltenden offengelegt. Nur im Rahmen eines möglichen Akteneinsichtsverfahrens oder als zeugende Person in einem Gerichtsverfahren können Ihre Angaben relevant werden.


Landeshauptstadt Potsdam, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung


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