Dienstleistung
Bibliotheksausweis Sperrung
Melden Sie sofort einen verlorenen Bibliotheksausweis, damit er gesperrt werden kann.
Einrichtung
27 Fachbereich Bibliothek
Am Kanal 47
14467 Potsdam
Stadt- und Landesbibliothek Potsdam im Bildungsforum
Mo 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Di - Fr 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Zweigbibliothek Waldstadt
Mo 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Di 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sa 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
0331 2896402
0331 2896667
0331 2896666
0331 2896401
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
-
per Post: maximal 10 Tage
Welche Fristen muss ich beachten?
maximal 4 Tage
Ausführliche Beschreibung
Teilen Sie den Verlust des
Bibliotheksausweises
Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Voraussetzungen
Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:
- Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
- Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
- Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
-
Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
-
Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Welche Fristen muss ich beachten?
maximal 4 Tage
Ausführliche Beschreibung
Teilen Sie den Verlust des
Bibliotheksausweises
Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
(z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Voraussetzungen
Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:
- Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
- Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
- Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
- Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
- Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek