Dienstleistung
Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Die Verwaltung entscheidet je nach rechtlicher Vorgabe und Richtlinie der Stadt, ob die Nutzung gewährleistet werden kann und unter welchen Bedingungen.
Einrichtung
213 Sport und Bewegung
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Die Mitarbeiter des Bereiches Sport und Bewegung sind von Montag bis Freitag telefonisch und / oder per Mail erreichbar und beraten Sie gern.
0331 2891843
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Benutzungsgebühr
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Gemäß Sportfördersatzung und Sportanlagen-, Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam werden die Kapazitäten auf Antrag im Fachbereich Bildung und Sport vergeben. Diese Veröffentlichung wird pro Schuljahr aktualisiert.
Ab sofort stehen für Sie die Belegungspläne der kommunalen Sportanlagen des Schuljahres 2023/2024 zum Download bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Satzung zur Sportförderung der Landeshauptstadt Potsdam vom 2. Dezember 1994
Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 15. August 2000
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Vergabekriterien
Folgende Vergabekriterien finden - nach Möglichkeit - bei der Einordnung Berücksichtigung:
Bauliche Voraussetzung der Sporthalle im Zusammenhang mit Sportart
- Größe
- Höhe
- Geräteausstattung
- Feldmarkierungen
- Wettkampftauglichkeit
- Behindertengerechtheit
Altersstruktur der einzuordnenden Gruppe im Zusammenhang mit Vorrangzeiten
- Kinder 16.00 - 19.00
- Jugendliche 17.00 - 20.00
- Erwachsene 19.00 - 22.00
Mitgliederstärke/Nutzungsvolumen
- Verein gesamt
- Abteilung/Gruppe
sportartspezifische Ausstattung der Halle u. a. Geräte, Netze, Körbe, Sicherheitseinrichtungen etc. Leistungsorientierung
- Wettkampfbetrieb
- Breitensport
Wohnortsnähe
Zeitumfang der Nutzung
- Ganzjährig
- Sommernutzung
- Winternutzung ( z.B. Faustball, Fußball, Hockey)
Voraussetzung für die Vergabe von neuen Nutzungszeiten sind freie Sportanlagenkapazitäten
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
Rechtsbehelf
Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hallenplanung Montessori
FormularDokLink
Hallenplanung Sporthalle Campus LHP
FormularDokLink
Hallenplanung Grundschule Eiche
FormularDokLink
Wettkampf- und Punktspielplanung
FormularDokLink
Hallenplanung Schulsporthallen
FormularDokLink
Hallenplanung Steubenschule
FormularDokLink
Hallenplanung Grundschule Heinrich-Mann-Allee
FormularDokLink
Hallenplanung Gymnasium Haeckelstraße
FormularDokLink
Hallenplanung Schule Kurfürstenstraße
FormularDokLink
Hallenplanung Grundschule Jungfernsee
FormularDokLink
Hallenplanung Schule Pappelallee
FormularDokLink
Hallenplanung Da-Vinci-Schule
FormularDokLink
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Vergabegrundsätze
Die Vergabe von Nutzungszeiten ist in der Sportanlagen- Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 15.08.2000, in der Fassung vom 25.10.2001, Punkt 2, geregelt:
- Die Antragstellung auf Überlassung von Sportanlagen muss folgende Informationen beinhalten:
- Name des Vereins, der BSG, der Einrichtung usw.
- Anschrift der / des Vorsitzenden oder der/des Geschäftsführerin / Geschäftsführers,
- Sportstätte,
- Tag und Zeit der gewünschten Nutzung,
- Sportart,
- Anzahl der SportlerInnen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene),
- Leistungsklassen für die im Punktspielbetrieb befindlichen Mannschaften,
- Mitgliedschaft im Stadtsportbund
Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim zuständigen Gericht Anerkennung der Gemeinnützigkeit (müssen vorliegen oder sind spätestens mit der Antragstellung dem Bereich Sport nachzuweisen) Anträge für Wettkämpfe und Veranstaltungen sind formlos zu stellen und haben eine Kurzbeschreibung über Art und Umfang der Veranstaltung zu beinhalten.
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Schlagwörter
Bewegung, Sport, Sportplatz, Halle, Mieten, Sportanlage, Platzzeiten, Hallenzeiten, Turnhalle, Sporthalle, Plätze, Anlagen, Miete, Raumreservierung, Reservierung, Räume
Welche Gebühren fallen an?
Benutzungsgebühr
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Gemäß Sportfördersatzung und Sportanlagen-, Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam werden die Kapazitäten auf Antrag im Fachbereich Bildung und Sport vergeben. Diese Veröffentlichung wird pro Schuljahr aktualisiert.
Ab sofort stehen für Sie die Belegungspläne der kommunalen Sportanlagen des Schuljahres 2023/2024 zum Download bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Satzung zur Sportförderung der Landeshauptstadt Potsdam vom 2. Dezember 1994
Sportanlagen-Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 15. August 2000
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Voraussetzungen
Vergabekriterien
Folgende Vergabekriterien finden - nach Möglichkeit - bei der Einordnung Berücksichtigung:
Bauliche Voraussetzung der Sporthalle im Zusammenhang mit Sportart
- Größe
- Höhe
- Geräteausstattung
- Feldmarkierungen
- Wettkampftauglichkeit
- Behindertengerechtheit
Altersstruktur der einzuordnenden Gruppe im Zusammenhang mit Vorrangzeiten
- Kinder 16.00 - 19.00
- Jugendliche 17.00 - 20.00
- Erwachsene 19.00 - 22.00
Mitgliederstärke/Nutzungsvolumen
- Verein gesamt
- Abteilung/Gruppe
sportartspezifische Ausstattung der Halle u. a. Geräte, Netze, Körbe, Sicherheitseinrichtungen etc. Leistungsorientierung
- Wettkampfbetrieb
- Breitensport
Wohnortsnähe
Zeitumfang der Nutzung
- Ganzjährig
- Sommernutzung
- Winternutzung ( z.B. Faustball, Fußball, Hockey)
Voraussetzung für die Vergabe von neuen Nutzungszeiten sind freie Sportanlagenkapazitäten
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
Rechtsbehelf
Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hallenplanung MontessoriFormularDokLink
Hallenplanung Sporthalle Campus LHP
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Hallenplanung Grundschule Eiche
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Wettkampf- und Punktspielplanung
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Hallenplanung Schulsporthallen
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Hallenplanung Steubenschule
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Hallenplanung Grundschule Heinrich-Mann-Allee
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Hallenplanung Gymnasium Haeckelstraße
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Hallenplanung Schule Kurfürstenstraße
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Hallenplanung Grundschule Jungfernsee
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Hallenplanung Schule Pappelallee
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Hallenplanung Da-Vinci-Schule
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Hinweise (Besonderheiten)
Vergabegrundsätze
Die Vergabe von Nutzungszeiten ist in der Sportanlagen- Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 15.08.2000, in der Fassung vom 25.10.2001, Punkt 2, geregelt:
- Die Antragstellung auf Überlassung von Sportanlagen muss folgende Informationen beinhalten:
- Name des Vereins, der BSG, der Einrichtung usw.
- Anschrift der / des Vorsitzenden oder der/des Geschäftsführerin / Geschäftsführers,
- Sportstätte,
- Tag und Zeit der gewünschten Nutzung,
- Sportart,
- Anzahl der SportlerInnen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene),
- Leistungsklassen für die im Punktspielbetrieb befindlichen Mannschaften,
- Mitgliedschaft im Stadtsportbund
Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim zuständigen Gericht Anerkennung der Gemeinnützigkeit (müssen vorliegen oder sind spätestens mit der Antragstellung dem Bereich Sport nachzuweisen) Anträge für Wettkämpfe und Veranstaltungen sind formlos zu stellen und haben eine Kurzbeschreibung über Art und Umfang der Veranstaltung zu beinhalten.
Zuständige Stelle
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung