Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.


Adresse
Haus M/N, Behlertstr. 3a
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Telefonische Servicezeiten

Mo, Mi & Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr


Offene Sprechzeiten in der Wilhelmgalerie

Beratung zum Antrag, Prüfung der Vollständigkeit und Abgabe des Antrags zum  Wohngeld :

Di und Do 09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 15:00 Uhr


Fax
0331 2893902
Telefon
0331 2893907

Häufig gestellte Fragen

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn sich nicht nur vorübergehend

  • das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent erhöht,
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert, weil sie
    • nicht mehr zum Haushalt gehören
    • nicht mehr beim Wohngeld berücksichtigt werden.

Wenn die Änderungen rückwirkend sind oder rückwirkend bekannt werden, wird auch Ihr Anspruch auf Wohngeld rückwirkend verringert.


  • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Belege über entsprechende Änderungen: 

  • bei Wohnungswechsel 
  • bei Mietveränderungen 
  • bei Einkommensveränderungen:
    • Arbeitsvertrag
    • Gehaltsbescheinigungen
    • Aufnahme eines Mini-Jobs
    • Änderungen im Bezug von Sozialleistungen 
  • wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat:
    • Geburtsurkunde (nur bei Neugeborenen)
    • Meldebescheinigung des zusätzlichen Haushaltsmitgliedes
    • Nachweise über Einkommen des zusätzlichen Haushaltsmitglieds 
  • wenn sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat:
    • Sterbeurkunde (nur bei versterben eines Haushaltsmitgliedes)
    • Ab- / Ummeldebescheinigung der Person, die aus dem Haushalt ausgezogen ist


  • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent verringert

  • Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
  • Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Wichtiger Hinweis:

Wenn Veränderungen nicht mitgeteilt werden, kann ein Bußgeld nach § 37 Wohngeldgesetz von bis zu 2.000,00 Euro verhängt werden.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bitte benutzen Sie das beigefügte Formular "Wohngeld - Veränderungsmitteilung zum Antrag".


Hinweise zum Lastenzuschuss
FormularDokLink


Antrag auf Lastenzuschuss
FormularDokLink


Wohngeldrechner
FormularDokLink


Hinweise zum Mietzuschuss
FormularDokLink


Antrag auf Mietzuschuss
FormularDokLink

Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.


Über Ihren Erhöhungsantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.

Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg. 


Wohngeldbehörden im Land Brandenburg

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