Online-Terminverwaltung Kfz-Zulassungsbehörde


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Wann muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen?


Adresse
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Kfz-Zulassungsbehörde

Mo 08:00 – 15:00 Uhr

Di 08:00 – 18:00 Uhr  

Mi 08:00 – 12:00 Uhr  

Do 08:00 – 18:00 Uhr  

Fr 08:00 – 12:00 Uhr 

Sa 08:00 – 12:00 Uhr    

Großkundenschalter

Mo 07:00 – 15:00 Uhr

Di 07:00 – 16:00 Uhr 

Mi 07:00 – 12:00 Uhr

Do 07:00 – 16:00 Uhr

Fr 07:00 – 12:00 Uhr

Sa geschlossen

Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail ( gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.

Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am 23.12. sowie am 30.12. und am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.


Fax
0331 289843295
Telefon
0331 2891110

Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:

Mo 10:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)


Jetzt online in der Terminverwaltung   des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:

Mo 10:30 – 16:00 Uhr
Di 08:15 – 16:00 Uhr
Mi 08:15 – 16:00 Uhr
Do 08:15 – 16:00 Uhr
Fr 08:15 – 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:

• Es ist nur Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden  NICHT angeboten:
    • Ausgabe von Dokumenten
    • Auslandsbeglaubigungen
    • Verpflichtungserklärungen

• Mit Hilfe der Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

• Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes Terminverwaltung einen festen Termin

Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.  An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.


Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111
Telefon
0331 2894444
Hinweis
Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

11,10 Euro - Mindestgebühr für die Änderung

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen. 

  • bar
  • Kartenzahlung


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • ca. 10 Minuten


Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung unverzüglich vornehmen zu lassen.

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.



  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
  • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP und ggf. Sicherheitsüberprüfung

Bei Vertretung durch einen Dritten:

Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original oder als Kopie mit original Unterschrift); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

zusätzliche Unterlagen bei Adressänderung:

  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind

zusätzliche Unterlagen bei Namensänderung:   

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Hinweis: Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.

Mit der  Bankbriefauskunft  können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.

Bei Gewerbetreibenden   zusätzlich

  • die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)

Bei juristischen Personen zusätzlich

  • der Handelsregisterauszug,
  • die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
  • die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten  im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen  durchgeführt werden!



Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark


Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Alte Fahrzeugpapiere sind bei Änderungen in EU-Fahrzeugpapiere umzuschreiben. 
Die Vorlage des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes sind dabei erforderlich.



Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Adressänderung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet :
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.


Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.


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