Dienstleistung
Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Wann muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen?
Einrichtung
3223 Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Kfz-Zulassungsbehörde
Mo 08:00 – 15:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 12:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Sa 08:00 – 12:00 Uhr
Großkundenschalter
Mo 07:00 – 15:00 Uhr
Di 07:00 – 16:00 Uhr
Mi 07:00 – 12:00 Uhr
Do 07:00 – 16:00 Uhr
Fr 07:00 – 12:00 Uhr
Sa geschlossen
Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail ( gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am 23.12. sowie am 30.12. und am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
0331 289843295
0331 2891110
Einrichtung
3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:
Mo 10:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
Sa 08:00 - 12:00 Uhr
(Infotresen nicht besetzt)
Jetzt online in der
Terminverwaltung
des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:
Mo 10:30 – 16:00 Uhr
Di 08:15 – 16:00 Uhr
Mi 08:15 – 16:00 Uhr
Do 08:15 – 16:00 Uhr
Fr 08:15 – 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:
• Es ist
nur
Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden
NICHT
angeboten:
• Ausgabe von Dokumenten
• Auslandsbeglaubigungen
• Verpflichtungserklärungen
• Mit Hilfe der Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
• Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes Terminverwaltung einen festen Termin
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
0331 2893814
0331 2891111
0331 2894444
Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
11,10 Euro - Mindestgebühr für die Änderung
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
- bar
- Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- ca. 10 Minuten
Ausführliche Beschreibung
Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung
unverzüglich
vornehmen zu lassen.
Bei einer Adressänderung
innerhalb
des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
-
Alle Unterlagen und Dokumente
müssen im Original
vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
- Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP und ggf. Sicherheitsüberprüfung
Bei Vertretung durch einen Dritten:
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original oder als Kopie mit original Unterschrift); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
zusätzliche Unterlagen bei Adressänderung:
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind
zusätzliche Unterlagen bei Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Hinweis:
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.
Mit der
Bankbriefauskunft
können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Bei Gewerbetreibenden
zusätzlich
- die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)
Bei juristischen Personen zusätzlich
- der Handelsregisterauszug,
- die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
- die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten
im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen
durchgeführt werden!
Voraussetzungen
Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
-
Hauptwohnsitz
in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Alte Fahrzeugpapiere sind bei Änderungen in EU-Fahrzeugpapiere umzuschreiben.
Die Vorlage des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes sind dabei erforderlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
-
Die
Adressänderung
kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
-
Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist
nur
zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag)
in der Zulassungsbehörde
möglich
-
Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden
ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet
:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.
Schlagwörter
Namensänderung, Fahrzeugschein, Adresse ändern, Anschrift ändern, Halterdatenänderung, Kfz, Adressänderung, Anschrift, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
11,10 Euro - Mindestgebühr für die Änderung
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
- bar
- Kartenzahlung
Bearbeitungsdauer
- ca. 10 Minuten
Ausführliche Beschreibung
Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung unverzüglich vornehmen zu lassen.
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
- Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
- Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP und ggf. Sicherheitsüberprüfung
Bei Vertretung durch einen Dritten:
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original oder als Kopie mit original Unterschrift); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
zusätzliche Unterlagen bei Adressänderung:
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind
zusätzliche Unterlagen bei Namensänderung:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Hinweis: Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.
Mit der Bankbriefauskunft können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
Bei Gewerbetreibenden zusätzlich
- die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)
Bei juristischen Personen zusätzlich
- der Handelsregisterauszug,
- die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
- die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten
im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen
durchgeführt werden!
Voraussetzungen
Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Weiterführende Informationen
Alte Fahrzeugpapiere sind bei Änderungen in EU-Fahrzeugpapiere umzuschreiben.
Die Vorlage des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes sind dabei erforderlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Adressänderung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
-
Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet :
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.