Dienstleistung
Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?
Adresse
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
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Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
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14469 Potsdam
Servicezeiten
Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Fax
0331 289841810
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Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- keine
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- 3 - 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Dies gilt nicht für den privatrechtlichen Bereich.
Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Anzeige eines Verstoßes wegen Lärmbelästigung
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
Anträge / Formulare
Immissionsschutz (Lärm, Luft, Mobilfunk) - weitere Informationen
FormularDokLink
Lärm-, Rauch-/ Staubbelästigung - Anzeige
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- keine
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- 3 - 4 Wochen
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Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
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Dies gilt nicht für den privatrechtlichen Bereich.
Mehr Informationen zum Thema Lärm finden Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.
Erforderliche Unterlagen
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Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
Anträge / Formulare
Immissionsschutz (Lärm, Luft, Mobilfunk) - weitere Informationen
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Lärm-, Rauch-/ Staubbelästigung - Anzeige
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