Dienstleistung
Grundsteuer Festsetzung
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Einrichtung
1162 Arbeitsgruppe Veranlagungen
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Hinweise zu abweichenden Öffnungszeiten im Dezember 2025:
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen enden die Servicezeiten des Bereichs Steuern am Dienstag, den 23.12.2025, sowie am Dienstag, den 30.12.2025 bereits um 16:00 Uhr.
Unterlagen können bei Bedarf jeweils bis 18:00 Uhr am Empfang in der Edisonallee abgegeben werden.
0331 289841420
0331 2893980
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die
Grundsteuer
ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Grundsteuer für Grundbesitz auf ihrem Territorium.
Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen.
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem vom Finanzamt Potsdam festgestellten Grundsteuermessbetrag und wird mit dem für das jeweilige Kalenderjahr gültigen Hebesatz der Landeshauptstadt Potsdam multipliziert
Der
Hebesatz
für die Landeshauptstadt Potsdam beträgt
für das Grund- und Betriebsvermögen (
Grundsteuer B
) 330% und
für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (
Grundsteuer A
) 230%.
Auf Antrag kann die Grundsteuer unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Schlagwörter
Jahreszahlerin, Zahlung, Einmalzahlung, Zahlungsrhythmus, Jahreszahler
Ausführliche Beschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt die Grundsteuer für Grundbesitz auf ihrem Territorium.
Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und das Betriebsvermögen.
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem vom Finanzamt Potsdam festgestellten Grundsteuermessbetrag und wird mit dem für das jeweilige Kalenderjahr gültigen Hebesatz der Landeshauptstadt Potsdam multipliziert
Der Hebesatz für die Landeshauptstadt Potsdam beträgt
für das Grund- und Betriebsvermögen (
Grundsteuer B
) 330% und
für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (
Grundsteuer A
) 230%.
Auf Antrag kann die Grundsteuer unter ganz bestimmten Voraussetzungen erlassen werden.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.