Wo bekomme ich mein abgeschlepptes Auto zurück?


Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Mo - Fr 07:00 - 21:30 Uhr

Wochenende, Feiertage 09:00 – 18:00 Uhr


Fax
0331 289841852
Telefon
0331 2891642

Häufig gestellte Fragen

Für den Abschleppvorgang und für die Fahrzeugsicherstellung entstehen in der Regel Kosten.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

In der Landeshauptstadt Potsdam fallen folgende Kosten an:

  • Abschleppvorgang: 380,80 EUR
  • zzgl. Standgebühren für jeden Folgetag nach Abschleppung: 19,04 EUR


Nach Sicherstellung oder Verbringung Ihres Fahrzeuges, können Sie dieses auslösen. Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollte das Fahrzeug schnellstmöglich abgeholt werden. Hierzu informieren Sie sich bitte zunächst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes (erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)  oder bei der zuständigen Polizeidienststelle über den Abstellort Ihres Fahrzeuges.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Was ist zu tun?

Abgeschleppte Fahrzeuge werden nach Möglichkeit im Nahbereich des Umsetzortes umgesetzt.

Ist dort kein freier Parkraum vorhanden, erfolgt die Umsetzung an einer geeigneten Stelle im Stadtgebiet Potsdam.

Auskünfte zum Standort des Fahrzeugs erhält der Halter entweder bei der Polizei unter der Rufnummer +49 331 55081224 oder bei der Einsatzzentrale des Ordnungsamtes zu den Dienstzeiten (Montag bis Freitag 07:00–21:30 Uhr, Samstag und Sonntag 09:00–18:00 Uhr) unter +49 331 289-1642.



  • Identitätsnachweis ( Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

-ggf. Abschleppfahrzeug

Sofern Ihr Fahrzeug nicht zugelassen, fahrunfähig oder nach technischer Untersuchung als verkehrsunsicher eingestuft worden ist, ist ein geeigneter Abschleppwagen auf eigene Rechnung erforderlich.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Leerfahrt
    War das Abschleppfahrzeug schon unterwegs oder sogar vor Ort werden Abschleppkosten fällig, auch wenn das Auto tatsächlich nicht abgeschleppt wurde. Es handelt sich dabei dann um eine Leerfahrt. Durch das Abschleppen entstehen Kosten, die dem Fahrzeughalter auferlegt werden.

  • Abschleppkosten
    Die Abschleppkosten zahlen Sie gleich bei Abholung des Fahrzeugs beim Abschleppunternehmer. Sie variieren je nach Fahrzeugart zuzüglich Standgeld und Mehrwertsteuer.

  • Verwarnung / Bußgeld
    Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.
    Die Höhe richtet sich nach den im "Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog", festgelegten Sätzen. Näheres finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamt (KBA).


Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)


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