Dienstleistung
Übernachtungssteuer
Informieren Sie sich hier, ob in der Kommune eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhoben wird.
Einrichtung
1162 Arbeitsgruppe Veranlagungen
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Hinweise zu abweichenden Öffnungszeiten im Dezember 2025:
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen enden die Servicezeiten des Bereichs Steuern am Dienstag, den 23.12.2025, sowie am Dienstag, den 30.12.2025 bereits um 16:00 Uhr.
Unterlagen können bei Bedarf jeweils bis 18:00 Uhr am Empfang in der Edisonallee abgegeben werden.
0331 289841420
0331 2893980
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Ausführliche Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt von den Betreibern eines Beherbergungsbetriebes eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand eines Gastes für entgeltliche Übernachtungen in Potsdam in einem Beherbergungsbetrieb.
Seit dem 01.04.2024 werden alle entgeltlichen Übernachtungen besteuert. Eine Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen erfolgt nicht mehr.
Seit dem 01.04.2025 beträgt die Übernachtungssteuer 7,5 % (vorher 5 %) des für die Übernachtung aufgewendeten Entgeltes (abzüglich der Umsatzsteuer).
Von der Steuer befreit sind
- Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen sowie
- minderjährige Gäste und
- Gäste bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (
Übernachtungsteuersatzung
) in der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Übernachtungsteuer - Erklärung
- ärztliche Bescheinigung
Die genannten Vordrucke finden Sie unter Downloads / Links oder auf unserem DIKOM Serviceportal unter Anträge / Formulare.
Anträge / Formulare
Übernachtungsteuer Übergangsregelung FAQ (häufig gestellte Fragen) - Merkblatt
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - Anmeldung
FormularDokLink
Übernachtungssteuer - Anmeldung
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - ärztliche Bescheinigung
FormularDokLink
Übernachtungsteuer FAQ (häufig gestellte Fragen) - Merkblatt
FormularDokLink
Schlagwörter
Tourismusabgabe, Bettensteuer, Kurtaxe
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Ausführliche Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt von den Betreibern eines Beherbergungsbetriebes eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand eines Gastes für entgeltliche Übernachtungen in Potsdam in einem Beherbergungsbetrieb.
Seit dem 01.04.2024 werden alle entgeltlichen Übernachtungen besteuert. Eine Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen erfolgt nicht mehr.
Seit dem 01.04.2025 beträgt die Übernachtungssteuer 7,5 % (vorher 5 %) des für die Übernachtung aufgewendeten Entgeltes (abzüglich der Umsatzsteuer).
Von der Steuer befreit sind
- Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen sowie
- minderjährige Gäste und
- Gäste bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben ( Übernachtungsteuersatzung ) in der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
- Übernachtungsteuer - Erklärung
- ärztliche Bescheinigung
Die genannten Vordrucke finden Sie unter Downloads / Links oder auf unserem DIKOM Serviceportal unter Anträge / Formulare.
Anträge / Formulare
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - Anmeldung
FormularDokLink
Übernachtungssteuer - Anmeldung
FormularDokLink
Übernachtungsteuer - ärztliche Bescheinigung
FormularDokLink
Übernachtungsteuer FAQ (häufig gestellte Fragen) - Merkblatt
FormularDokLink