Dienstleistung
Zweitwohnungssteuer Festsetzung
Wenn Sie eine Zweitwohnung im kommunalen Gebiet beziehen/besitzen, so wird diese auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung besteuert.
Einrichtung
116 Bereich Steuern
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Hinweise zu abweichenden Öffnungszeiten im Dezember 2025:
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen enden die Servicezeiten des Bereichs Steuern am Dienstag, den 23.12.2025, sowie am Dienstag, den 30.12.2025 bereits um 16:00 Uhr.
Unterlagen können bei Bedarf jeweils bis 18:00 Uhr am Empfang in der Edisonallee abgegeben werden.
Einrichtung
1162 Arbeitsgruppe Veranlagungen
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Hinweise zu abweichenden Öffnungszeiten im Dezember 2025:
Aus arbeitsorganisatorischen Gründen enden die Servicezeiten des Bereichs Steuern am Dienstag, den 23.12.2025, sowie am Dienstag, den 30.12.2025 bereits um 16:00 Uhr.
Unterlagen können bei Bedarf jeweils bis 18:00 Uhr am Empfang in der Edisonallee abgegeben werden.
0331 289841420
0331 2893980
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Ausführliche Beschreibung
Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung.
Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie inne hat.
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 20% der Nettokaltmiete und wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt.
Fällig wird die Zweitwohnungsteuer zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 105 Abs. 2a GG,
- § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
- kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)
Hinweise zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung für das Land Brandenburg
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam (
Zweitwohnungssteuersatzung
)
Erforderliche Unterlagen
Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.
- Erhebungsbogen zur Ermittlung der
Zweitwohnungssteuer
- Mietvertrag
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung.
Verfahrensablauf
Nach Einreichen der Zweitwohnungssteuererklärung wird der Steuerfall geprüft und bei Feststellen einer Steuerpflicht der Steuerbescheid erlassen.
Rechtsbehelf
Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den
- Anzeigepflichten,
- Fristen
- Ausnahmen
- Befreiungstatbeständen.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bitte wenden sich an den Bereich Steuern
Anträge / Formulare
Zweitwohnungsteuer - Erläuterungen zum Vordruck
FormularDokLink
Zweitwohnungsteuer - Erklärung
FormularDokLink
Schlagwörter
Steuer, Wohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Nebenwohnung, Wohnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Ausführliche Beschreibung
Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung.
Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie inne hat.
Die Zweitwohnungsteuer beträgt 20% der Nettokaltmiete und wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt.
Fällig wird die Zweitwohnungsteuer zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 105 Abs. 2a GG,
- § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
- kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)
Hinweise zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Kommunalverfassung für das Land Brandenburg
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam ( Zweitwohnungssteuersatzung )
Erforderliche Unterlagen
Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.
- Erhebungsbogen zur Ermittlung der
Zweitwohnungssteuer
- Mietvertrag
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung.
Verfahrensablauf
Nach Einreichen der Zweitwohnungssteuererklärung wird der Steuerfall geprüft und bei Feststellen einer Steuerpflicht der Steuerbescheid erlassen.
Rechtsbehelf
Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den
- Anzeigepflichten,
- Fristen
- Ausnahmen
- Befreiungstatbeständen.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Bitte wenden sich an den Bereich Steuern
Anträge / Formulare
FormularDokLink
Zweitwohnungsteuer - Erklärung
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