Wenn Sie eine Zweitwohnung im kommunalen Gebiet beziehen/besitzen, so wird diese auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung besteuert.


Adresse
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Hinweise zu abweichenden Öffnungszeiten im Dezember 2025:

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen enden die Servicezeiten des Bereichs Steuern am Dienstag, den 23.12.2025, sowie am Dienstag, den 30.12.2025 bereits um 16:00 Uhr. 

Unterlagen können bei Bedarf jeweils bis 18:00 Uhr am Empfang in der Edisonallee abgegeben werden.


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Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
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Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
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Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Hinweise zu abweichenden Öffnungszeiten im Dezember 2025:

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen enden die Servicezeiten des Bereichs Steuern am Dienstag, den 23.12.2025, sowie am Dienstag, den 30.12.2025 bereits um 16:00 Uhr.

Unterlagen können bei Bedarf jeweils bis 18:00 Uhr am Empfang in der Edisonallee abgegeben werden.


Fax
0331 289841420
Telefon
0331 2893980

Häufig gestellte Fragen

Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.


Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.


Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.


Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt eine Zweitwohnungsteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung.

Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie inne hat.

Die Zweitwohnungsteuer beträgt 20% der Nettokaltmiete und wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt.

Fällig wird die Zweitwohnungsteuer zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.



  • Art. 105 Abs. 2a GG,
  • § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
  • kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)

Hinweise zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Kommunalverfassung für das Land Brandenburg

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam ( Zweitwohnungssteuersatzung )



Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.

- Erhebungsbogen zur Ermittlung der  

  Zweitwohnungssteuer

- Mietvertrag


Sie sind Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung.


Nach Einreichen der Zweitwohnungssteuererklärung wird der Steuerfall geprüft und bei Feststellen einer Steuerpflicht der Steuerbescheid erlassen.


Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.


Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den

  • Anzeigepflichten,
  • Fristen
  • Ausnahmen
  • Befreiungstatbeständen.

kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bitte wenden sich an den Bereich Steuern 



Zweitwohnungsteuer - Erläuterungen zum Vordruck
FormularDokLink


Zweitwohnungsteuer - Erklärung
FormularDokLink

Steuer, Wohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Nebenwohnung, Wohnung