Dienstleistung
Ausnahmegenehmigung zum Abspielen von Tongeräten
Wie melde ich eine Veranstaltung an? Was ist beim Abspielen von Tongeräten im Freien zu beachten?
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
0331 289841810
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand und wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt.
Der Gebührenrahmen beträgt gemäß Anlage 2, Punkt 2.4.4 der GebOUmwelt 70,00 € bis 530,00 €.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Gebührenrahmen beträgt gemäß Anlage 2, Punkt 2.4.3 der GebOUmwelt 140,00 € bis 1.700,00 € (für Nachtruhe).
Ausführliche Beschreibung
Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tongeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte und ähnliche Geräte sind im Freien verboten, soweit hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit belästigt werden kann.
Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei einem öffentlichen oder überwiegenden besonderen privaten Interesse auf Antrag eine Ausnahme vom Verbot des Abspielens von Tongeräten im Freien zulassen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit folgenden Mindestangaben:
∙ Antragsteller
∙ Ort der Veranstaltung
∙ Zeitraum der Veranstaltung
∙ Darlegung des öffentlichen Interesses
∙ Ansprechpartner
Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bzw. erforderliche Dokumente für die Stadt Potsdam:
- Formular Antrag auf Ausnahmezulassung Benutzung Tongeräte/Nachtruhe
-
Dem Antrag beizufügen ist ein
Lageplan
mit der Ausrichtung der Tongeräte und Kennzeichnung der nächsten Wohnbebauung.
-
Dem Antrag ist die
Einverständniserklärung
des Eigentümers beizulegen (nur wenn Antragsteller nicht Eigentümer).
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bzw. geltende Fristen für die Stadt Potsdam:
Für die Einreichung sind die Fristen auf den jeweiligen Dokumenten zu beachten!
Zuständige Stelle
Ordnungsamt, örtliche Ordnungsbehörde bzw. der zuständige Fachbereich der Stadt
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Arbeitsgruppe 4521 Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz
Anträge / Formulare
Immissionsschutz (Lärm, Luft, Mobilfunk) - weitere Informationen
FormularDokLink
Anwohner Information Veranstaltung
FormularDokLink
Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Potsdam
FormularDokLink
Formular Benutzung Tongeräte Nachtruhe FTG 26
FormularDokLink
Schlagwörter
Genehmigung, Lautsprecher, Feiern, Veranstaltung, Feste, Tongerät
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand und wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt.
Der Gebührenrahmen beträgt gemäß Anlage 2, Punkt 2.4.4 der GebOUmwelt 70,00 € bis 530,00 €.
Der Gebührenrahmen beträgt gemäß Anlage 2, Punkt 2.4.3 der GebOUmwelt 140,00 € bis 1.700,00 € (für Nachtruhe).
Ausführliche Beschreibung
Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tongeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte und ähnliche Geräte sind im Freien verboten, soweit hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit belästigt werden kann.
Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei einem öffentlichen oder überwiegenden besonderen privaten Interesse auf Antrag eine Ausnahme vom Verbot des Abspielens von Tongeräten im Freien zulassen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.
Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit folgenden Mindestangaben:
∙ Antragsteller
∙ Ort der Veranstaltung
∙ Zeitraum der Veranstaltung
∙ Darlegung des öffentlichen Interesses
∙ Ansprechpartner
Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!
Bzw. erforderliche Dokumente für die Stadt Potsdam:
- Formular Antrag auf Ausnahmezulassung Benutzung Tongeräte/Nachtruhe
- Dem Antrag beizufügen ist ein Lageplan mit der Ausrichtung der Tongeräte und Kennzeichnung der nächsten Wohnbebauung.
- Dem Antrag ist die Einverständniserklärung des Eigentümers beizulegen (nur wenn Antragsteller nicht Eigentümer).
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!
Bzw. geltende Fristen für die Stadt Potsdam:
Für die Einreichung sind die Fristen auf den jeweiligen Dokumenten zu beachten!
Zuständige Stelle
Ordnungsamt, örtliche Ordnungsbehörde bzw. der zuständige Fachbereich der Stadt
Arbeitsgruppe 4521 Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz
Anträge / Formulare
FormularDokLink
Anwohner Information Veranstaltung
FormularDokLink
Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Potsdam
FormularDokLink
Formular Benutzung Tongeräte Nachtruhe FTG 26
FormularDokLink