Ansprechpartner


Frau König
Frau Klingner

Wie melde ich eine Veranstaltung an? Was ist beim Abspielen von Tongeräten im Freien zu beachten?


Adresse
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr


Fax
0331 289841810

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand und wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt.
Der Gebührenrahmen beträgt gemäß Anlage 2, Punkt 2.4.4 der GebOUmwelt 70,00 € bis 530,00 €.  

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Gebührenrahmen beträgt gemäß Anlage 2, Punkt 2.4.3 der GebOUmwelt 140,00 € bis 1.700,00 € (für Nachtruhe).



Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tongeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte und ähnliche Geräte sind im Freien verboten, soweit hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit belästigt werden kann.

Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei einem öffentlichen oder überwiegenden besonderen privaten Interesse auf Antrag eine Ausnahme vom Verbot des Abspielens von Tongeräten im Freien zulassen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.


formloser Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit folgenden Mindestangaben:

∙ Antragsteller
∙ Ort der Veranstaltung
∙ Zeitraum der Veranstaltung
∙ Darlegung des öffentlichen Interesses
∙ Ansprechpartner

Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bzw. erforderliche Dokumente für die Stadt Potsdam:

  • Formular Antrag auf Ausnahmezulassung Benutzung Tongeräte/Nachtruhe
  • Dem Antrag beizufügen ist ein Lageplan mit der Ausrichtung der Tongeräte und Kennzeichnung der nächsten Wohnbebauung.
  • Dem Antrag ist die Einverständniserklärung des Eigentümers beizulegen (nur wenn Antragsteller nicht Eigentümer).


Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bzw. geltende Fristen für die Stadt Potsdam:

Für die Einreichung sind die Fristen auf den jeweiligen Dokumenten zu beachten!



Ordnungsamt, örtliche Ordnungsbehörde bzw. der zuständige Fachbereich der Stadt

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Arbeitsgruppe 4521 Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz



Immissionsschutz (Lärm, Luft, Mobilfunk) - weitere Informationen
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Anwohner Information Veranstaltung
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Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Potsdam
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Formular Benutzung Tongeräte Nachtruhe FTG 26
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Genehmigung, Lautsprecher, Feiern, Veranstaltung, Feste, Tongerät