Die Arbeitsgruppe Hilfe zur Pflege berät Bürger/innen und Angehörige über Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und der dazu notwendigen ergänzenden Leistungen des Sozialgesetzbuches - Zwölftes Buch- (SGB XII).

Diese sind Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie finanzielle Unterstützung bei Pflegebedarfen in der Häuslichkeit und in Alten- und Pflegeheimen. 

Zu den Angelegenheiten der Hilfen in anderen Lebenslagen wie der Blindenhilfe, der Altenhilfe und den Bestattungskosten werden Beratungen angeboten und Anträge bearbeitet.

Darüber hinaus werden Leistungen nach dem Landesteilhabegeldgesetz des Landes Brandenburg bearbeitet, die unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden.

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