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Frau Warnsholdt

Einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen mit sog. wesentlicher Behinderung. Wesentlich ist eine Behinderung dann, wenn die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist. Die Hilfen der Eingliederungshilfe dienen dem Zweck, der leistungsberechtigten Person eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll die Person befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) grundsätzlich nachrangig.

Potsdamer Bürger, welche diese Hilfe beantragen möchten, können sich an die Arbeitsgruppe Teilhabe für Erwachsene der Landeshauptstadt Potsdam wenden und kostenlos die Beratung und Unterstützung der Mitarbeiter/innen nutzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrachten jede Beratung und jeden Antrag individuell.

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