Leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in der Regel Asylbewerber, Duldungsinhaber, zur Ausreise Verpflichtete und andere nichtdeutsche Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland. Die abschließende Aufzählung des anspruchsberechtigten Personenkreises findet sich unter § 1 AsylbLG.

Auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat Anspruch, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.

Adresse

Behlertstr. 3a (M/N)
14467 Potsdam

Adresse


14469 Potsdam

Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr


asylblg@rathaus.potsdam.de

Fax

0331 2892479

Dienstleistungen

kreisfreie Stadt Potsdam