Leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind in der Regel Asylbewerber, Duldungsinhaber, zur Ausreise Verpflichtete und andere nichtdeutsche Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland. Die abschließende Aufzählung des anspruchsberechtigten Personenkreises findet sich unter § 1 AsylbLG.

Auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat Anspruch, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.

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